Ist aber echt unterschiedlich. Selber Zeitpunkt der Abgabe, dasselbe FA...einmal Bescheid innerhalb 5 Wochen, einmal 4 Monate. Beides mal dicke Nachzahlung, und das erste mal ging schneller...keine Ahnung, was das beeinflusst.
Ja mache ich selbst.
Ja lasse ich machen durch Freunde Bekannt etc.
Ja lasse ich machen durch einen Steuerberater.
Nö, brauche ich nicht machen.
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Habe meine auch abgegeben
Aber da ich sicher viel nachzahlen muss, ist mir die schnelle Bearbeitung auch nicht so wichtig.
Wahrscheinlich wird es aber gerade dann beim FA eilig bearbeitet, wenn es was zu holen gibt. BIn mal gespannt, wie lange es geht. Sonst ging es immer 6-10 Wochen.
"Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."
(Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)
Ist aber echt unterschiedlich. Selber Zeitpunkt der Abgabe, dasselbe FA...einmal Bescheid innerhalb 5 Wochen, einmal 4 Monate. Beides mal dicke Nachzahlung, und das erste mal ging schneller...keine Ahnung, was das beeinflusst.
Hat evtl. jemand einen Tipp für mich bzw. meinen Mann, da er unsere Steuer machen darf?
Ich bin angestellt in einem MVZ und bekomme für jeden Hausbesuch einen Pauschalbetrag, der sich im Vertrag "Wegegeld" schimpft.
Jetzt habe ich bei meinen Recherchen gefunden, dass es steuerlich davon abhängig ist, ob mein AG mir damit a) Fahrtkosten oder b) Fahrtzeit erstattet. Ersteres wäre steuerfrei, zweiteres steuerpflichtig (???).
Mein AG hat sich dazu nicht genauer geäußert, ich würde ihm aber auf jeden Fall unterstellen wollen, dass er mir natürlich Kosten erstatten will
Ich fahre mit den Öffentlichen und ich mache diese Hausbesuche hauptsächlich während der Arbeitszeit, also nicht auf meinem sonstigen Arbeitsweg, falls das eine Rolle spielt...
Würde mich sehr über Aufklärung freuen!
Wenn du einen Pauschalbetrag bekommst wird es aus meiner Sicht (bin aber kein Steuerberater ) schwierig das als reine Erstattung der Fahrtkosten durchzubekommen (es sei denn es ist weniger wie deine tatsächlichen Fahrtkosten). Hast du für deine Hausbesuche schön alle Quittungen/Fahrkarten/etc. aufbewahrt?
Dann bleibt dir nichts anderes übrig als jeden Hausbesuch als Auswärtstätigkeit anzugeben, die Fahrtkosten abzurechnen und die Erstattung davon abzuziehen. Erstattungen die über deine Kosten hinausgehen müssen versteuert werden. Falls du Hausbesuche am Stück machst kannst du ggf. noch Verpflegungspauschale ansetzen.
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Ok, ich schätze auch eher, dass es schlecht aussieht...
Ich hab ja ein Jahresticket für die Öffentlichen, da müsste ich ja die Kosten prozentual ausrechnen oder so.
Aber vielen Dank für Deine Antwort!