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Umfrageergebnis anzeigen: Steuererklärungen -

Teilnehmer
139. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja mache ich selbst.

    90 64,75%
  • Ja lasse ich machen durch Freunde Bekannt etc.

    11 7,91%
  • Ja lasse ich machen durch einen Steuerberater.

    32 23,02%
  • Nö, brauche ich nicht machen.

    6 4,32%
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Ergebnis 166 bis 170 von 322
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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #166
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362

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    Ich hab meine 2015er auch erst vor kurzem abgegeben. Mach das aber über einen Steuerberater. Hab dieses mal aber besser vorgearbeitet und die SChichten für 2016 auch schon in eine Excel-Tabelle eingetragen.
    Nachzahlen werde ich reichlich müssen. Hatte 2015 keine Vorauszahlungen und war das 2. Halbjahr selbständig.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  2. #167
    Platin Mitglied
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    17.07.2005
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    Balkonien
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    821
    Zitat Zitat von Hipp0campus Beitrag anzeigen
    Wie schauts denn aber mit dem Semesterbeitrag aus? Kann ich den komplett als Werbungskosten absetzen oder geht das nur für die Monate in denen ich Einkommen hatte? Oder kann ich die gar nur als Sonderausgaben verbuchen? (Wobei ich auch im letzten Fall deutlich unter 6000€ bleiben werde für 2016).
    Ausbildung oder anderes Studium vor Medizinstudium -> Werbungskosten
    Medizinstudium = Erststudium -> Sonderausgaben bis max. 6000 EUR
    So hat es mir jedenfalls mein Steuerberater erklärt - da kann sich dann die "Berufsausbildung" zum Rettungssanitäter vor dem Studium echt nochmal lohnen...



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  3. #168
    Registrierter Benutzer
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    50
    Zitat Zitat von Hipp0campus Beitrag anzeigen
    Wenn dem so ist, kann ich denke ich wenigstens die Entfernungspauschale für diesen Zeitraum noch absetzen.
    Kommt mit drauf an, ob im Betrag Semestergebühr ggf ein Semesterticket incl war (und Du auf nen ober-mega-peniblen SB beim FA triffst ...)



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  4. #169
    Volldödel
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    Zitat Zitat von Brit2 Beitrag anzeigen
    Zahlungen sind immer in dem Jahr zu berücksichtigen, in dem sie flossen. Was also in 2016 an Geld gezahlt wurde, ist für 2016 auch abzurechnen. Was 2017 zusätzlich zum selben Grund noch gezahlt wird, wird für 2017 abgerechnet.
    Das ist v.a. in Bezug auf Werbungskosten nicht ganz richtig. Beachte bei sog. Dauerschuldverhältnissen § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG. Beachte bei einnahmen auch § 11 Abs. 1 Satz 4 EStG.

    BG



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  5. #170
    Volldödel
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    Zitat Zitat von wischmopp Beitrag anzeigen
    Hat evtl. jemand einen Tipp für mich bzw. meinen Mann, da er unsere Steuer machen darf?

    Ich bin angestellt in einem MVZ und bekomme für jeden Hausbesuch einen Pauschalbetrag, der sich im Vertrag "Wegegeld" schimpft.
    Jetzt habe ich bei meinen Recherchen gefunden, dass es steuerlich davon abhängig ist, ob mein AG mir damit a) Fahrtkosten oder b) Fahrtzeit erstattet. Ersteres wäre steuerfrei, zweiteres steuerpflichtig (???).

    Mein AG hat sich dazu nicht genauer geäußert, ich würde ihm aber auf jeden Fall unterstellen wollen, dass er mir natürlich Kosten erstatten will

    Ich fahre mit den Öffentlichen und ich mache diese Hausbesuche hauptsächlich während der Arbeitszeit, also nicht auf meinem sonstigen Arbeitsweg, falls das eine Rolle spielt...

    Würde mich sehr über Aufklärung freuen!
    Wenn man öffentliche Verkehrmittel nutzt wird der verauslagte Fahrpreis steuerfrei ersetzt (auch mit Zuschlag für ertse Klasse). Bei Benutzung des privaten Kfz wird entweder von deinem AG der errechnete durchschnittliche Kilometersatz steuerfrei erstattet (Achtung: Berechnung muss dem Lohnkonto beigefügt sein) oder der pauschale amtliche Kilometersatz steuerfrei erstattet:

    Für 2016:

    - Kraftwagen: 0,30 EUR/km
    - Motorrad/Roller: 0,13 EUR/km
    - Moped: 0,08 EUR/km
    - Fahrrad 0,05EUR/km

    Der ersatz von Unfallkosten/Parkgebühren ist auch steuerfrei. Das kannst du alles in R 9.5 LStR bzw. in den da dargestellten Hinweisen (= H) nachlesen. BG Jan



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