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Umfrageergebnis anzeigen: Steuererklärungen -

Teilnehmer
139. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja mache ich selbst.

    90 64,75%
  • Ja lasse ich machen durch Freunde Bekannt etc.

    11 7,91%
  • Ja lasse ich machen durch einen Steuerberater.

    32 23,02%
  • Nö, brauche ich nicht machen.

    6 4,32%
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Ergebnis 241 bis 245 von 322
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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #241
    TBSE performer Avatar von test
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    Freiburg
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    Also zu einer Pflicht zu irgendwelchen Einzelbelegen konnte ich weiterhin nichts finden.
    In dem entsprechenden Gesetz steht nichts davom. Auch in Kommentaren hierzu wird geschrieben, dass es keine konkreten Anforderungen an die Form der Belegführung und Dokumentation gibt, sofern man nicht verpflichtet ist (als Freiberufler nicht der Fall). EÜR ist übrigens seit 2017 PFlicht auch unterhalb 17500€/ Jahr.

    Eigenbelege werden wohl nur benötigt, wenn keine anderen BElege vorhanden sind. Von daher bin ich der Einschätzung, dass z.B. Dokumentation mit den EÜR Dokumenten der Steuersoftware + Belege ausreichen sollte. Die Softwares bieten einem ja auch die Ausgabe eines Journals oder BWA. Aber ich finde nirgends Anforderungen, dass das wirklich von einem Freiberufler verlangt wird. Auch ein Erfahrungsbericht von einem Freberufler, der geprüft wurde für 3 Jahre, legt nahe, dass das ausreichen sollte. Insbesondere, wenn man ein relativ einfaches System hat (Ust-freie Honorare, als Ausgaben im wesentlichen Fahrtkosten, Mitgliedschaften, Versicherungen, usw.) und die Ausgaben im BEreich bei 10-20 Prozent der Einnahmen liegen.
    Ich werde trotzdem mal meine Ordnung da etwas überarbeiten und für jedes JAhr eigene ORdner anlegen, damit man es einfacher hat. Wobei es auch so zu sein scheint, dass man Vorlauf von Wochen bis Monaten bis zur Prüfung hat und also alles entsrechend vorbereiten kann. Prüfungswahrscheinlichkeit bei Freiberuflern wohl ca. alle 20-63 Jahre im Schnitt.

    Wie machen hier andere diese Aufbewahrung/Dokumentation? Benutzt ihr Journale oder BWA von den Softwares?
    "Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."

    (Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)



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  2. #242
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Ich scanne tatsächlich nach Fertigstellung der Steuererklärung und vor deren elektronischer Übermittlung diese ein. Dauert mit automatischem Einzug ca. 5 Minuten. Habe das dann einfach fertig als PDF. Und dann gibts ein Übermittlungsjournal von Elster. Mehr war bisher nie notwendig und falls ich mal kontrolliert werden sollte, kann ich auch noch nach Jahren problemlos alle Belege nachweisen. Wobei ich einfach glaube, dass ich mit meinem Einkommen und den entsprechenden Abgaben die ich leiste viel zu uninteressant bin.

    BTW an die Leute, die via Notarztbörse tätig sind: Da wurde durchaus schon mal vom Finanzamt was angefordert, nämlich deren Honorarzahlungen bzw Vermittlungen an die Ärzte. Wer da also meint, seine Einkünfte einfach nicht anzugeben zu müssen, hat ein Problem....



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  3. #243
    Diamanten Mitglied
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    was mir grad noch zum Thema Handy-Kosten einfällt...
    man hat ja die Wahl ob man die Kosten über's Jahr mittelt oder die 3 teuersten Monate zusammenfasst und diese mittelt...kann sich auch mal lohnen..schlägt aber z.B. Wiso auch vor.



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  4. #244
    TBSE performer Avatar von test
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    Ich kann nur jedem emfehlen seine Beiträge beim Versorgungswerk im Auge zu behalten.

    Ich glaube ich muss unbedingt meine Rürup Rente, die ich mit einer BUV kombiniert habe, ruhen lassen (die BUV niht) und darf nicht mehr ins Versorgungswerk freiwillig zuzahlen.

    Wenn ich es richtig sehe, kann man hier ja nur bis maximal 23 712€/Jahr als Vorsorgeaufwand bei den Sonderausgaben absetzen. So zahlt man sonst darüber hinausgehende Rürup Renten oder freiwillige Einzahlungen aus dem Nettogehalt, was meiner Meinung nach maximal unattraktiv ist. Ärgerlich, dass mir das erst nach einem Jahr aufgefallen ist und eigentlich unsinnig, dass hier manches Versorgungswerk schon einen Pflichtbeitrag fordert, der bereits ziemlich genau den maximal absetzbaren Rahmen ausfüllt. Damit sind im Grunde alle anderen steuerlich berücksichtigbaren Maßnahmen (Zuzahlung oder Rürup) in dem Bereich unsinnig.
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  5. #245
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    Ja sind ca. 23.000€. Ich hätte das auch überlegt, aber für mich lohnt sich das noch nicht. Bei den wenigsten Assistenten denke ich.



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