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Umfrageergebnis anzeigen: Steuererklärungen -

Teilnehmer
139. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja mache ich selbst.

    90 64,75%
  • Ja lasse ich machen durch Freunde Bekannt etc.

    11 7,91%
  • Ja lasse ich machen durch einen Steuerberater.

    32 23,02%
  • Nö, brauche ich nicht machen.

    6 4,32%
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Ergebnis 156 bis 160 von 322
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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #156
    Administrator Avatar von Brutus
    Mitglied seit
    17.01.2011
    Ort
    Bochum
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    10.153

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    Ja. Gibt eine Pauschale. Wiso kennt die. M.E. 150€/Jahr oder Du kennst Deine Waschladungen. Dann einzeln ansetzen...
    I'm a very stable genius!



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  2. #157
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    14.04.2015
    Beiträge
    47
    Da ich dieses Jahr meine erste Arbeitsstelle antrete, steht nächstes Jahr natürlich auch meine erste Steuererklärung an.

    Prinzipiell hab ich mich schon eingelesen was man alles absetzen kann und was nicht. Aber irgendwie gabs nie eine zufriedenstellende Antwort wie man den Rest seines PJ einbringt.

    Die Zahlen sind jetzt mal nicht auf den € genau, da das das Internet ja auch nichts angeht...

    Im PJ habe ich dieses Jahr von Januar bis Mitte April pro Monat 550€ Bruttogehalt (SV-Frei) inkl 200€ Essensgeld erhalten. Dabei wurde keine Lohnsteuer abgezogen.

    Im Oktober endet meine Einschreibung an der Uni und ich fange eine neue Stelle an (inkl Umzug in eine andere Stadt), in der ich etwa 4000€ Brutto verdiene.

    Nun darf ich wahrscheinlich das PJ Einkommen schön vollständig aufs Jahreseinkommen draufrechnen und dafür Lohnsteuer nachzahlen.

    Wenn dem so ist, kann ich denke ich wenigstens die Entfernungspauschale für diesen Zeitraum noch absetzen.

    Wie schauts denn aber mit dem Semesterbeitrag aus? Kann ich den komplett als Werbungskosten absetzen oder geht das nur für die Monate in denen ich Einkommen hatte? Oder kann ich die gar nur als Sonderausgaben verbuchen? (Wobei ich auch im letzten Fall deutlich unter 6000€ bleiben werde für 2016).

    Da ich natürlich (Student halt) bisher keine Erklärung gemacht habe, kann ich auch nur die Beiträge von diesem Jahr absetzen, damit habe ich mich abgefunden ;).

    Ich hoffe mal die für 2017 wird einfacher wenns einfach ein durchgehendes Gehalt gibt und auch kein Umzug und Bewerbungen und pi-pa-po eingetragen werden wollen.



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  3. #158
    Registrierter Benutzer
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    1) gibt es hier noch Kollegen, die die Zinsen eines STudienkredits Jahr für Jahr erfolgreich als Sonderausgaben absetzen, oder geht das nur in dem Jahr des STudienabschlusses und gleichzeitigem Berufsanfang?
    2) Ich habe Wiso Steuer Sparbuch und habe jetzt angegeben 5 Tage woche aber auch Sa/So berufstätig (wegen Diensten). Muss man im zweifelsfall einen Dienstplan vorlegen? Ich denke im Finanzamt sehen die ja schon dass es sich höchster Wahrscheinlichkeit nach um Bereitschaftsdienste eines Arztes handelt.

    Danke!



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  4. #159
    Registrierter Benutzer
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    313
    HippOcampus: Ja du kannst das absetzen. Ich empfehle Wiso Steuer Sparbuch. Da kannste dann die Ausbildungskosten alle unter Sonderabgaben eintragen. Das geht eben in dem Jahr, wo sich Berufsbeginn und Studium überschneiden besonders gut.



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  5. #160
    Oberpropofolist
    Mitglied seit
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    1.509

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    Hi, ich habe eine Frage zum absetzen von Fortbildungskosten. Ich hoffe es kennt sich jemand aus, denn ich habe dazu nun schon diverse Meinungen
    Mein Problem ist Folgendes: Ich habe dieses Jahr einige Fortbildungen gebucht und (vor allem) bezahlt, welche aber erst 2017 stattfinden. Nun ist die Frage in welchem Jahr die absetzbar sind. 2016 (wegen Zufluss/Abflussprinzip) oder 2017 (weil die Fortbildungen noch gar nicht stattgefunden haben)?
    Und wenn 2016, wie ist das dann mit Reisekosten, die erst 2017 dazugebucht werden

    Vielleicht kann jemand Licht ins Dunkle bringen
    I use multi-million dollar satellites to find tupperware in the woods - what´s your hobby ?



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