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Umfrageergebnis anzeigen: Steuererklärungen -

Teilnehmer
139. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja mache ich selbst.

    90 64,75%
  • Ja lasse ich machen durch Freunde Bekannt etc.

    11 7,91%
  • Ja lasse ich machen durch einen Steuerberater.

    32 23,02%
  • Nö, brauche ich nicht machen.

    6 4,32%
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Ergebnis 171 bis 175 von 322
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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #171
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Ich hab meine 2015er auch erst vor kurzem abgegeben. Mach das aber über einen Steuerberater. Hab dieses mal aber besser vorgearbeitet und die SChichten für 2016 auch schon in eine Excel-Tabelle eingetragen.
    Nachzahlen werde ich reichlich müssen. Hatte 2015 keine Vorauszahlungen und war das 2. Halbjahr selbständig.
    Warum notierst du die Schichten seperat?



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  2. #172
    Volldödel
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    Ich vermute mal wegen § 3b EStG und ggf. auch wegen § 9 Abs. 4a EStG und weill halt viele StB nach Stunden abrechnen. BG



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  3. #173
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von JanApp Beitrag anzeigen
    Das ist v.a. in Bezug auf Werbungskosten nicht ganz richtig. Beachte bei sog. Dauerschuldverhältnissen § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG. Beachte bei einnahmen auch § 11 Abs. 1 Satz 4 EStG.

    BG

    2Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen.

    copy + paste: = hier geht es um Einnahmen und nicht um geleistete Zahlungen.

    EINE Konferenz/Weiterbildung.
    Für diese sind 2 Zahlungen fällig. Was bitte hat das mit "regelmäßig wiederkehrend" zu tun?
    (= Die Frage, auf die sich meine Antwort zuvor bezog!)
    Geändert von Brit2 (01.12.2016 um 08:23 Uhr)



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  4. #174
    Volldödel
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    Wie gesagt. Das ist nicht richtig. Beachte: § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG. "Entsprechend" ist das Stichwort.



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  5. #175
    ~flauschig~
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    @JanApp:
    Ich kriege Kopfschmerzen wenn ich mir deine steuerlichen Ratschläge so durchlese !
    Leute wie du sind der Grund, weswegen ich so viele Steuerbescheide von Neumandanten rückwirkend ändern muss
    "Mein Kelloge hat mir aber versichert ..." oder "Ich haben 'nen guten Freund der sich damit auskennt und das immer für mich gemacht hat ..." sind die schmlimmsten Was ich schon zu hören bekommen habe, welche Ratschläge die Leute von ihren "Freunden" bekommen haben
    Zunächst zu §11 EStG: Es stimmt, Dauerschuldverhältnisse (Mietvertrag o.ä.) sind eine Besonderheit und mit "kurze Zeit" ist eine Zeitspanne von 10 Tagen gemeint. Und das ist auch umgekehrt auf Einnahmen (aber nicht alle Zuflüsse sind Einnahmen laut dem Gesetz!!!) anzuwenden. Aus der Regelung fliegt man aber direkt wieder raus, wenn beispielsweise der 10. (sofern Zahlungsaus- oder Eingang) ein Sonntag ist Zu jeder Regelung im EStG gibt es gefühlt 100.000 Ausnahmen! Da entlarvt man sich direkt schon als Unwissender, wenn man solch verallgemeinernden Aussagen trifft ... Du hilfst deinen Freunden oder den Forumsmitgliedern mit deinem gefährlichen Halbwissen nicht! Den Steuerberater kann man wegen velorenem Geld durch eine Falschberatung zur Kasse bitten. Aber bei solchen Fällen hast du deine Freunde, im besten Fall, nur um ihr hart erarbeitetes Geld gebracht. Im schlechtesten Fall könnte man Steuerhinterziehung draus machen. Das willst du doch nicht wirklich.
    Man kann keine steuerlichen Tipps geben, wenn man nicht ALLES über die betreffende Person weiß ... nochmal einen Bitchslap nur für dich
    Erfahrung ist etwas, das man immer erst bekommt,kurz nachdem man es dringend gebraucht hätte ...
    ------->
    http://www.youtube.com/watch?v=RFZrzg62Zj0



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