Ich vermute mal wegen § 3b EStG und ggf. auch wegen § 9 Abs. 4a EStG und weill halt viele StB nach Stunden abrechnen. BG
Ja mache ich selbst.
Ja lasse ich machen durch Freunde Bekannt etc.
Ja lasse ich machen durch einen Steuerberater.
Nö, brauche ich nicht machen.
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Ich vermute mal wegen § 3b EStG und ggf. auch wegen § 9 Abs. 4a EStG und weill halt viele StB nach Stunden abrechnen. BG
2Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen.
copy + paste: = hier geht es um Einnahmen und nicht um geleistete Zahlungen.
EINE Konferenz/Weiterbildung.
Für diese sind 2 Zahlungen fällig. Was bitte hat das mit "regelmäßig wiederkehrend" zu tun?
(= Die Frage, auf die sich meine Antwort zuvor bezog!)
Geändert von Brit2 (01.12.2016 um 08:23 Uhr)
Wie gesagt. Das ist nicht richtig. Beachte: § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG. "Entsprechend" ist das Stichwort.
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@JanApp:
Ich kriege Kopfschmerzen wenn ich mir deine steuerlichen Ratschläge so durchlese !
Leute wie du sind der Grund, weswegen ich so viele Steuerbescheide von Neumandanten rückwirkend ändern muss
"Mein Kelloge hat mir aber versichert ..." oder "Ich haben 'nen guten Freund der sich damit auskennt und das immer für mich gemacht hat ..." sind die schmlimmsten Was ich schon zu hören bekommen habe, welche Ratschläge die Leute von ihren "Freunden" bekommen haben
Zunächst zu §11 EStG: Es stimmt, Dauerschuldverhältnisse (Mietvertrag o.ä.) sind eine Besonderheit und mit "kurze Zeit" ist eine Zeitspanne von 10 Tagen gemeint. Und das ist auch umgekehrt auf Einnahmen (aber nicht alle Zuflüsse sind Einnahmen laut dem Gesetz!!!) anzuwenden. Aus der Regelung fliegt man aber direkt wieder raus, wenn beispielsweise der 10. (sofern Zahlungsaus- oder Eingang) ein Sonntag ist Zu jeder Regelung im EStG gibt es gefühlt 100.000 Ausnahmen! Da entlarvt man sich direkt schon als Unwissender, wenn man solch verallgemeinernden Aussagen trifft ... Du hilfst deinen Freunden oder den Forumsmitgliedern mit deinem gefährlichen Halbwissen nicht! Den Steuerberater kann man wegen velorenem Geld durch eine Falschberatung zur Kasse bitten. Aber bei solchen Fällen hast du deine Freunde, im besten Fall, nur um ihr hart erarbeitetes Geld gebracht. Im schlechtesten Fall könnte man Steuerhinterziehung draus machen. Das willst du doch nicht wirklich.
Man kann keine steuerlichen Tipps geben, wenn man nicht ALLES über die betreffende Person weiß ... nochmal einen Bitchslap nur für dich
Erfahrung ist etwas, das man immer erst bekommt,kurz nachdem man es dringend gebraucht hätte ...
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http://www.youtube.com/watch?v=RFZrzg62Zj0