Ja mache ich selbst.
Ja lasse ich machen durch Freunde Bekannt etc.
Ja lasse ich machen durch einen Steuerberater.
Nö, brauche ich nicht machen.
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Das einreichen von Belege ist mE wichtig, wenn man in den amtlichen Erfassungsbogen von den Belegen abweichende Zahlen eingetragen hat (bspw. Höherer Betrag bei Flugticket iZm beruflicher Reise), dann darf das FA nach § 129 AO und § 173 AO den bestandskräftigen Steuerbescheid, d.h. nach Ablauf der 1-monatigen Einspruchsfrist, nicht mehr korrigieren.
Wichtig ist, dass man in dem Anschreiben erwähnt, dass man die entsprechenden Belege hiermit einreicht.
Tatsächlich hatten die die Anhänge mit der Aufstellung der einzelnen Posten irgendwo auf dem Weg im Amt verbummelt. So kann ich verstehen, dass diverse - teils sehr hohe Veranlagungen wie die Auslandsaufenthalte - für die Steuerbeamten nicht nachvollziehbar war.
Kurzes Telefonat und wir hatten es geklärt.
Letzten Endes verlief mein Gesamt-Verlustvortrag vom Studium (bei Z.n. Erstausbildung) relativ erfreulich. Jetzt erwarte ich die Rückzahlung ungeduldig
@ Examenstraining: War eine freiwillige Veranlagung.
I can't fix stupid but I can sedate it.
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Ah ok!