teaser bild

Umfrageergebnis anzeigen: Steuererklärungen -

Teilnehmer
139. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja mache ich selbst.

    90 64,75%
  • Ja lasse ich machen durch Freunde Bekannt etc.

    11 7,91%
  • Ja lasse ich machen durch einen Steuerberater.

    32 23,02%
  • Nö, brauche ich nicht machen.

    6 4,32%
Seite 47 von 65 ErsteErste ... 3743444546474849505157 ... LetzteLetzte
Ergebnis 231 bis 235 von 322
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #231
    TBSE performer Avatar von test
    Mitglied seit
    19.01.2003
    Ort
    Freiburg
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    5.612

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Ich glaube es lag hier ein kleines Missverständnis vor. ICh habe die Anschaffungskosten eines recht teuren Smartphones zu 70 Prozent als Ausgaben in der Gewinnermittlung abgesetzt und damit kein Problem gehabt. Die Vertragskosten, da bei mir relativ niedrig, habe ich bisher immer nur zu 20 Prozent als WErbungskosten auf der "Angestelltenseite" abgesetzt.

    Es wäre aber sicher eine Idee wert 20 Prozent weiter als Werbungskosten und z.B. weitere 20-30 PRozent als Ausgaben bei der freuberuflichen Gewinnermittlung anzugeben. HAst du oder jemand anderes das so schon gemacht? Ich vermute, dass das akzeptiert werden sollte. Solange die Ausgaben unter 20 Prozent der Einahmen liegen, wird man, glaube ich, fast nie Rückfragen bekommen.
    "Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."

    (Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  2. #232
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    21.08.2007
    Ort
    Göttingen
    Beiträge
    776
    Ich habe zu Zeiten, als ich noch nicht freiberuflich tätig war und die Steuererklärung auf Papier (Steuer-Formulare und Aufschlüsselung mit Excel-Tabellen), regelmäßig 50% der Telefontarifkosten als "beruflich" geltend gemacht. Das wurde (für mich im Nachhinein erstaunlich) einfach so akzeptiert. Vielleicht hat es niemand so genau gelesen. Seit mich mein Steuerprogramm auf die 20%-Regelung hingewiesen hat, mache ich nur noch 20% bei den Angestellten-Werbungskosten geltend und beim freberuflichen gar nichts. Weil ich immer Scheu hatte, eine Einzelübersicht vorlegen zu müssen, was ich freiberuflich denn mit dem Telefon genau an Gesprächen geführt habe. Ist mir einfach zu blöd, da Listen führen zu müssen, und mein Steuerprogramm sagt, dass Pauschalen im freiberuflichen Bereich nicht akzeptiert werden.

    Mich nervt die Buchführung und Steuererklärung im freiberuflichen Bereich sowieso zunehmend, und ich überlege ernsthaft, ob ich das überhaupt noch weiterführen will.



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  3. #233
    TBSE performer Avatar von test
    Mitglied seit
    19.01.2003
    Ort
    Freiburg
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    5.612
    Buchführung worüber genau? Solange ich keine Aufforderung dazu bekomme, führe ich kein Fahrtenbuch oder dokumentiere meine Telefonate nicht. WEnn sie es dann ablehnen, lehnen sie es halt ab und dann kann man sich überlegen, ob man es künftig dokumentiert oder eben nicht und dann halt darauf verzichtet.
    "Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."

    (Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  4. #234
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    21.08.2007
    Ort
    Göttingen
    Beiträge
    776
    Im Angestellten-Teil meiner Steuererklärung zähle ich pauschal die Tage der Pendlerpauschalen, Tage von Auswärtstätigkeit usw. und rechne dann z.B. 10 Fahrten zu Tätigkeitsstätte B, 8 Verpflegungspauschalen >12h, usw. Mein Laptop rechne ich als geringwertiges Wirtschaftsgut einmal im Jahr des Erwerbs einmal ab und damit ist es gut.

    Die EÜR ist ein streng beleghaftes Einzelnachweis-Verfahren, was bedeutet, dass ich für jede einzelne betriebliche Fahrt mit dem Privat-PKW einen eigenen Beleg anfertigen und abheften muß, für jeden einzelnen Tag Verpflegungspauschale ebenfalls (mit Datum), das ganze darf ich dann am Jahresende nochmal einzeln mit Datum in eine Übersicht für die Steuererklärung übertragen und mit der Anlage EÜR übermitteln. Juhu. Will ich betrieblich ein Arbeitsmittel kaufen (Laptop), so muß ich es ins Anlageverzeichnis aufnehmen, das ich dem Finanzamt wiederum auch jährlich übermitteln muß. Wenn das Laptop kaputt geht und ich es wegwerfe, muß ich darüber wieder einen Beleg schreiben und abheften und das Anlageverzeichnis korrigieren.

    Das Finanzamt schreibt vor, dass ich bestimmte Belege (z.B. Geschenke, Bewirtungskosten) *getrennt* von den übrigen Ausgabe-Belegen aufbewahre. Welche das wiederum sind, kann ich gar nicht im Kopf behalten, ich habe mir eine Liste dafür geschrieben und eine extra getrennte Ablage in meinem Ordner gemacht.

    Alleine, mir jedes Jahr zu überlegen, wie ich die verschiedenen Ausgaben in die Anlage EÜR eintragen muß (weil ich es nach einem Jahr wieder vergessen habe), ist ganz schön nervig.

    Alles, was mir an elektronischen Belegen zugeht (z.B. Rechnungen per Email), muß gemäß der Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) seit 2015 auf einem "nicht veränderbaren" Medium gespeichert werden, d.h. diese Dateien auch noch schön zeitnah jeweils auf CD brennen und die auch wieder aufbewahren.

    Im Grunde müßte man auch noch ein extra Geschäfts-Girokonto führen mit allem, was da wieder dran hängt, aber darauf verzichte ich und lasse es (mit Genehmigung meiner Bank) übers Privat-Girokonto laufen.

    Ich bin halt relativ wenig freiberuflich tätig. Das sind Einkünfte in Höhe von 500 bis 5.000 Euro im Jahr. Dafür dann den ganzen Zusatzaufwand (und wenn es nur im Kopf ist) einschließlich der entsprechenden Dokumentation für eine potentielle Betriebsprüfung (die wahrscheinlich nie kommen wird). Wenn ich alleine die Stunden überlege, die es mich gekostet hat, mich in das ganze einzuarbeiten - finanziell lohnt sich die Nebentätigkeit auf keinen Fall für mich, weil es die steuerlichen Dinge einfach so viel aufwändiger macht. Wenn ich rein angestellt wäre, würde doch kein Hahn danach krähen, wie ich meine Belege sortiere und aufbewahre und ob ich jede einzelne berufliche Fahrt mit dem Privat-PKW nachweisen kann. Da wird einmal die Steuererklärung eingereicht und damit ist es gut. In der freiberuflichen Tätigkeit ist es dagegen ein Verstoß gegen die betrieblichen Dokumentationspflichten, wenn ich zu einer betrieblichen Fahrt mit dem Privat-PKW keinen Beleg abgeheftet habe.

    Ich mache es zur Zeit nur deshalb, weil ich die freiberufliche Nebentätigkeit eine gute Abwechslung finde.
    Geändert von Pflaume (26.12.2018 um 15:45 Uhr)



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  5. #235
    TBSE performer Avatar von test
    Mitglied seit
    19.01.2003
    Ort
    Freiburg
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    5.612

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    HAllo,

    meinem KEnntnisstand nach ist man als Freiberufler nicht zur (doppelten) Buchführung verpflichtet.
    Hier reicht die STeuererklärung mit EÜR. In dieser sind natürlich alle Einnahmen (in meinem Fall Honorarrechnungen mit Einsatztagen) und Ausgaben (Fahrtkosten orientiert an den Einsatztagen in den Rechnungen mit km Kosten nach tatsächlciehn Fahrzeugkosten, Verpflegung, Arbeitsmaterialien, Fortbildungen, usw...) enthalten.
    Zusätzlich führe ich kein Buch über jede einzelne Fahrt, da es ja nur die Fahrten zu den Einsatztagen gibt. Bisher wollte das das Finanzamt von mir auch nicht und ich habe deutlich höhere Einnahmen und Ausgaben als du. NAtürlich habe ich zu allen Einnahmen und Ausgaben Belege. Diese reiche ich aber dann immer nur einmal im Jahr mit der Steuererklärung (bis 31.05. des Folgejahres ein). Das Finanzamt hat natürlich auch entsprechende Vorausszahlungen festgelegt, die ich leisten muss. So lange die ihr Geld kriegen, interessiert sie meinem GEfühl nach der REst wenig. Auch werden, schätze ich, Ausgaben, wenn sie nur einen kleinen Teil der Einnahmen ausmachen, nicht sehr genau unter die Lupe genommen. Meines Wissens soll das in Zukunft ja sogar Algorithmus basiert automatisiert nur noch geprüft werden.
    "Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."

    (Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]

MEDI-LEARN bei Facebook