Für die AdH-Quote wird es ja wieder BoB geben, um die Ortwünsche nachträglich zu ändern. Ich stelle mir nun gerade die Frage, inwieweit die Reihenfolge hiervon die Chancen auf einen Platz mindern oder erhöhen kann.
Bei der Hauptvergabe der AdH-Plätze schaut es ja so aus, man "primär" mehrere Zulassungen haben kann, die ZVS dann die Uni heraussucht, die die höchste Ortspräferenz hat.
Für die Frage nach dem evtl Einfluss der BoB-Reihenfolge ist jetzt wichtig, zu wissen, was dann genau passiert.
Da einige ja mehrere Zulassungen erhalten bleiben ja noch Plätze übrig. Die erste Frage ist nun, ob diese Plätze schon über das Hauptverfahren verteilt werden, oder ob diese Plätze in den Nachrückverfahren vergeben werden.
Angenommen, die Plätze werden im Hauptverfahren vergeben, wie schaut das dann genau aus? Wird geguckt wieviele Plätze an welcher Uni noch frei sind und dann bekommen die in der Rangliste nachfolgenden Bewerber die nächsten "fiktiven" Zulassungen und es werden anschließend wieder die Zulassungen für den ersten Ortswunsch verschickt, falls es mehrere "fiktive" Zulassungen geben sollte? Würde dieses Schema durchgezogen werden, bis alle Plätze erstmalig vergeben sind? In diesem Falle würden die Nachrückverfahren ja nur dazu dienen, Plätze wieder zuvergeben, die nicht angenommen werden würden.
Oder ist es so, dass die übrigen Plätze, die im Hauptverfahren des Adhs übrig sind erst in den Nachrückverfahren vergeben werden?
Oder werden die Plätze, die nach der ersten Runde vergeben werden direkt verschickt?
Es wäre schön, wenn ihr mich "aufklären" würdet. Je nachdem wie nach der ersten Rund verfahren würde könnte BoB Auswirkungen haben, wenn zB im Nachrückverfahren die Ortswünsche hieraus relevant wären.
Danke im Voraus,
n00b