Ich sehe es so, dass die Wartezeit mit allgemeiner Hochschulreife beginnt, denn dann erst ab dann hast du überhaupt die „Erlaubnis“ Bzw. Wie das Wort sagt „Hochschulzugangsberechtigung“ & wenn du trotz Berechtigung dich nicht einschreibst, dann wartest du.
Alles andere macht keinen Sinn.