Die Studienplatzvergabe für die Studienjahre 2020/2021 und 2021/2022 wird gemäß einer Übergangsregelung durchgeführt. In dieser Übergangszeit finden keine Auswahlverfahren an den Hochschulen, wie z. B. Auswahlgespräche, statt. Die Auswahl und Vergabe richtet sich ausschließlich nach den unten aufgeführten Kriterien durch die Stiftung für Hochschulzulassung.
Die Studienplätze werden nach drei Quoten vergeben:
Abiturbestenquote (30 % der Studienplätze): Ausschließliches Kriterium ist die Note der Hochschulzugangsberechtigung.
Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH; 60 % der Studienplätze): Neben der Note der Hochschulzugangsberechtigung werden weitere Kriterien (TMS-Test, Dienste und Berufsausbildung) berücksichtigt.
Übergangswartezeit (10 % der Studienplätze): In der Übergangszeit wird die Wartezeit zu einem gewissen Anteil
[45%] weiterhin berücksichtigt; darüber hinaus finden die Berufsausbildung
[40%] und der TMS-Test
[15%] Berücksichtigung.