Das ist der Text in der neuen Kinderrichtlinie: Prüfung im durchfallenden Licht: Transilluminationsauffälligkeit bei Trübung der brechenden Medien.
Ich schaue mit dem Opthalmoskop beide Augen einzeln an. Ab der U4 schaue ich mit dem Opthalmoskop den Unterschied des Reflexes beider Augen in verschiedenen Entfernungen an. Dazu gehe ich mit den Kindern in unseren Flur, mache das Licht aus und lasse sie in einen dunkleren Raum schauen. Manchmal scheint es durch die eine Tür des Zimmers dann dolle rein und es ist zu hell, dann muss habe ich schon mal Eltern gebeten habe, sich davor zu stellen.
Leider werden solche Neuerungen oft nicht umgesetzt, weil es ja schon immer auch anders ging. Im Kraft getreten sind sie im September 17, glaube ich. Wir haben das meiste schon vorher gemacht, mussten nur um den Brückner nur U4 und U7 und die Audiometrie bei der U8 erweitern.