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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Wenn Du was im Zivi machst, was im weitesten Sinne mit Pflege zu tun hat, dann kriegst Du das auch anerkannt - auch wenn die Zivi-Tätigkeit eben nur 20% pflegerisch ist, kommt man durch die 11 Monate eben doch noch ganz gut auf seine 2 Monate.

    Wichtig ist es, sich gut mit der PDL zu stellen, weil die einen Wisch (Vordruck für's Pflegepraktikum gibt's im Dekananat)unterschreiben müssen, in dem sie bestätigen, daß Du das Äquivalent von soundsoviel Tagen gepflegt hast und wenn die das machen, dann hat das LPA in der Regel nix mehr einzuwenden.
    Wenn sie das nicht unterschreiben (und hier kommt Deine Überzeugungskraft ins Spiel) dann kannst Du immernoch Dein Zivizeugnis (da is eine Stellenbeschreibung und die Zeiten drin) ans LPA schicken, die kucken dann, was sich da draus machen läßt, sind aber irgendwie strenger:
    Ich hab Zivi im OP gemacht und da hauptsächlich Patienten an der Schleuse in Epfang genommen in den Saal gefahren, die ein bisschen betüddelt, bis der Anästehsist sie eingeschläfert hatte, dann während der OP den Patienten gelagert und den Instrumentenschwestern Zeugs angereicht und nach der OP aufgepaßt, daß die Patienten in ihrem Narkoseduller beim Rausfahren nicht vom Tisch fallen.
    Weil ich dabei auch mit Patienten gearbeitet hab war die Sache eben teilpflegerisch und weil ich den Zettel von der PDL hatte hat das dem LPA auch gereicht.
    Kommilitonen von mir mit vergleichbaren Zivijobs, die den Zettel (wie ich finde zu unrecht) nicht bekommen haben, haben für ihr Dienstzeugnis vom LPA bloß 1 Monat angrechnet gekriegt.

    Außerdem gibt es mittlerweile bei uns im Krankenhaus nach Absprache mit der PDL die Möglichkeit aus einem nicht- oder nur teilpflegerischen Bereich für zwei oder drei Monate auf eine Pflegestation "versetzt" zu werden, wenn man denen erklärt, daß man gerne Medizin studieren möchte - machen die auch gerne, v.a. wenn man ihnen steckt, daß sie sich dann nicht mehr in der Verantwortung befinden, festzulegen wievielprozentig der pflegerische Anteil Deiner Tätigkeit ist (das sind nämlich Glaubensfragen!)

    Zivi entspricht 2 Wartesemestern, Chrise hat da schon recht - hat sich auch in letzter Zeit nicht geändert, zumindest seit ich mich damit beschäftige (so 1996). Ganz früher hat man sogar mal ein Bonuswartesemester bekommen wenn man gedient hatte - so als Dankeschön vom Staat - hatte dann also 3 nach einem Jahr Dienen, aber das ist schon länger abgeschafft.



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  2. #7
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    Jetzt habe ich (ich war auch der Themenstarter) noch 2 Fragen:

    Wenn ich wie alle anderen Abi mache (wie auch sonst , fange ich dann zum Wintersemester oder zum Sommersemester an? Denn ich bin sicher gelesen zu haben, dass ab dem WS 2004 das AiP wegfällt.

    Wenn man sich bei der ZVS bewirbt, bewirbt man sich dann für einen bestimmten Ort, für ein bestimmtes Bundesland oder für ganz Deutschland?
    Denn bei der ZVS habe ich gesehen, dass in BW der NC 1,7 (0) war (daas heißt doch, dass der schlechteste 1,7 hatte und alle die besser sind als 1,7 genommen wurden, oder?) und in Schleswig Holstein 2,2 (0).
    Heißt das das die Studenten nach ihren Noten in Bundesländer eingeteilt werden?



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  3. #8
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    Und noch eine, vielleicht,dumme Frage:
    Kann man auch zum Bund gehen und dort pflegerisch tätig sein?



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  4. #9
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    Original geschrieben von Vystup
    wegen Abischnitt schau doch einfach mal, wie es die letzten jahre aussah

    http://www.zvs.de/

    absolut sicher kannst du dir leider nie sein, aber ich denke ab 1,7 ist 99,9%ige sicherheit da

    zivi wird nur als wartesemester angerechnet, wenn du dich VOR zivi-beginn bei der zvs um einen studienplatz bewirbst. siehe auch http://www.zvs.de/
    naja, hier http://www.zvs.de/NC/WS2001/001/V_Medizin.htm sind die voraussetzungen für die einzelnen Unis, das schelchteste ist 1,7 in Rostock.
    ABER was hat das mit den Sozialkriterien auf sich? Nehmen wir an ich würde in Rostock wohnen und hätte einen Schnitt von 2,0. Würde ich dann trotzdem in die Uni reinkommen? Werden die Sozialkriterein irgendwie in Punkte umgerechnet und vom Schnitt abgezogen, oder entscheidet man nur nach Sozialkriterien?



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  5. #10
    Guest
    Also in Rostock bist Du auf jeden Fall drin, auch wenn Du schlechter als 1,7 bist.
    Auf die Studienorte wird erst im zweiten Schritt, also wenn klar ist wer überhaupt einen Studienplatz erhält, verteilt. Dann musst Du auf die Ortspräferenz schauen. Steht da eine 1 dann heißt dass, dass die jenigen, die z.B. Rostock als ersten Studienort angegeben haben bis zu der Note dahinter genommen worden.
    Bei Rostock stand aber wenn ich mich recht erinnere ein N 35 das heißt, an der Hochschule waren eh noch freie Plätze und die wurden an Bewerber verteilt die Rostock nicht als ersten oder zweiten Studienort auf ihrer Liste hatten und ein Abi das besser als 1,7 ist.
    Im Klartext: Für Dich ist diese Note im Verteilungsverfahren nur interessant wenn bei dem Studienort den Du als ersten Studienortwunsch angeben willst eine 1 bei Ortspräferenz steht. Ansonsten bist Du so und so an der Uni drin, wenn Du im allgemeinen Auswahlverfahren einen Studienort bekommst. Und da liegt ja der NC bei 1,9 glaub ich bzw. im Auswahlverfahren der Hochschulen sogar bei 2,3.
    Also don't panic, versuch ein gutes Abi zu bauen, das hilft Dir auf jeden Fall, aber selbst mit einer "schlechteren" Note gibts Chancen reinzukommen. Und wenn alle Stricke reißen, kannste immer noch den Studienort tauschen oder über Quereinstieg, Wartezeit etc. was rausreißen.
    Das klappt schon....



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