die nette Mitarbeiterin der Steuerkanzlei nebenan wird Dir dies gerne erklären. Zumal durchaus die Option auf eine längerandauernde Geschäftsbeziehung angedeutet werden könnte.
Besteht denn die Möglichkeit, die Gutachtertätigkeit unter z.B. sonstige Honorareinnahmen zu erfassen?
gruß
hennessy