Hab da was gefunden: Auszug aus der Approbationsordnung-

Ungenügend wird die Leistung bewertet, wenn die Leistung die Bestehensgrenze um 10 % unterscheitet. (Beispiel: Bestehensgrenze: 160 Punkte, Note 6: unterhalb von 144 Punkten)

Also, unter 144 Punkten ist da wohl leider nichts zu hoffen!

Tut mir leid für alle, auf die das zutrifft!!!
Einstein hatte auch mal ne 5 in Mathe...