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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von nnlglmpp
    Mitglied seit
    07.05.2007
    Ort
    Frankfurt
    Semester:
    Azubi
    Beiträge
    374
    Ihr wärt schwanger (als man kann man sich vielleicht auch mal kurz hineinversetzen ). Das erste Trimenon ist noch nicht rum und ihr würdet vor lauter Aufregung bei einer mündlichen Prüfung das Kind verlieren. Wer haftet dafür?



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  2. #2
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
    Mitglied seit
    11.09.2003
    Ort
    da wo die Sonne aufgeht
    Semester:
    Fach-Kind
    Beiträge
    4.777
    Was meinst du jetzt mit "haften"?
    Sollte das wirklich so passieren ist es ein schweres Schicksal für die betroffenen und erstmal sicher nicht leicht zu verarbeiten.
    Aber eine Haftung im zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Sinne? Woraus sollte sich die ergeben?

    Du wirst ja in aller Regel vorher gefragt ob du dich psychisch und physisch in der Lage fühlst diese Prüfung zu machen - dann sagst du ja und ab da kannst du auch nicht mehr zurücktreten.
    "Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
    Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran



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  3. #3
    "Lady of steel" hennessy Avatar von horsedoc
    Mitglied seit
    24.04.2007
    Beiträge
    2.824
    Ich glaube nicht dass irgendwer dafür haftet, es wird ja niemand zu mündlichen Prüfungen gezwungen
    Geheult wird erst wenns stark blutet oder komisch wegsteht!



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  4. #4
    Platin Mitglied
    Mitglied seit
    09.02.2007
    Ort
    Hamburg
    Semester:
    Hex!
    Beiträge
    838
    und wer garantiert jetzt das die mündliche prüfung daran schuld ist?

    kann ja auch irgendeine genetisch oder durch Noxe (welcher art auch immer) verursachter abort sein, denn im ersten trimenon sind aborte aufgrund von genetischen fehlern relativ häufig...

    .... und ansonsten gilt was THawk gesagt hat, es wird ja keiner gezwungen...



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  5. #5
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
    Mitglied seit
    11.09.2004
    Ort
    war tief im Westö-hö-hön
    Semester:
    Fertig!!!
    Beiträge
    11.832
    Im ersten Trimenon verliert frau selten ein Kind durch Aufregung, wenn sie jetzt nicht schon vorher Blutungen o.ä. hatte. Zu dem Zeitpunkt sind eher Noxen, Mutationen etc. für Aborte verantwortlich. Zu einem späteren Zeitpunkt der Schwangerschaft kann vielleicht durch Stress vorzeitige Wehentätigkeit ausgelöst werden, im ersten Trimenon würde ich für eine Fehlgeburt keine Prüfung verantwortlich machen. Das ist dann wohl eher ein trauriger Zufall...
    Und dafür haften würde sowieso niemand. Das Leben ist hart und grausam und manche Dinge passieren, ohne dass man jemanden dafür verantwortlich machen kann.

    LG,
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



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