Die Frage nach der Tilgung aufgenommener Kredite zur Praxisfinanzierung (und damit zur Existenzgründung) gehört eindeutig in den Bereich der Berufsaussichten für Zahnärzte. In dem von sVeRiGe angeführten Bericht ist u. a. davon die Rede, dass Praxisneugründen über die Lebensarbeitszeit "nur unter starken Einschränkungen abbezahlt werden" können. Von hennessy kamen dazu konstruktive Antworten, von McZahnAG weniger, dafür minimalistisches Geraune mit nebulösen und substanzlosen Hinweisen auf den Basler Ausschuss, die auch im Anschluss nicht genügend erklärt wurden, so dass wir hier weiter im Dunklen stehen und immer noch nicht wissen, was Basel II ist und inwiefern das etwas mit dem Thema zu tun hat.
Praxisfinanzierung und Berufsaussichten der Zahnärzte stehen in einem direkten Zusammenhang zueinander, da immer noch ein Großteil der Zahnärzte die Freiberuflichkeit anstrebt. Und gerade bei der Tilgung der Kredite kann es wohl auch gründlich den Bach herunter gehen.
Schaut euch doch mal bitte den Thread "Und noch ein Zahnarzt ...!" im Selbständigenforum des Forums Schuldnerberatung an und macht euch von diesem Einzelfall ein Bild.