LAut Scheckliste Arbeitsmedizin ist die einzige AUSNAHME die Untersuchungen nach dem Arbeitszeitgesetz!
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Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz nimmt die Untersuchungen irgendein Arzt vor (sowohl Einstellungs- als auch Nachsorgeuntersuchung), die dann dem Arbeitgeber vorgelegt werden müssen (s. Jugendarbeitsschutzgesetz, §5 (meine ich))...
LAut Scheckliste Arbeitsmedizin ist die einzige AUSNAHME die Untersuchungen nach dem Arbeitszeitgesetz!
Hey bei den Arbeitmedizinern gibt es Schecks
Nichts für ungut, weiter mit der guten Arbeit !!!
PS, steht denn sowas im Jugendschutzgesetz, mir war auch so, als hätte ich da mal was gehört ?!?
Wenn schwimmen schlank macht, was machen Waale falsch ?
Kann ich nur bestätigen. In der Dualen Reihe OK heißt es: Bescheinigungen über diese (Jugendarbeitsschutz) Untersuchungen, die von jedem Arzt durchgeführt werden dürfen, müssen dem Arbeitgeber vorgelegt werden.
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Hi!
ich hab in der Famulatur bei einem niedergelassenen Arzt genu so eine Untersuchung nach dem Jugendarbeitschutzgesetz durchgeführt. Diese können von jedem Arzt ohne spezielle Weiterbildung durchgeführt werden. Also ist Lösung "Jugendschutz" richtig!