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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz nimmt die Untersuchungen irgendein Arzt vor (sowohl Einstellungs- als auch Nachsorgeuntersuchung), die dann dem Arbeitgeber vorgelegt werden müssen (s. Jugendarbeitsschutzgesetz, §5 (meine ich))...



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  2. #2
    Medi-Learn Repetitorien Avatar von MEDI-LEARN
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    Marburg
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    1.095
    LAut Scheckliste Arbeitsmedizin ist die einzige AUSNAHME die Untersuchungen nach dem Arbeitszeitgesetz!



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  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von Nessi2k
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    29
    Hey bei den Arbeitmedizinern gibt es Schecks

    Nichts für ungut, weiter mit der guten Arbeit !!!

    PS, steht denn sowas im Jugendschutzgesetz, mir war auch so, als hätte ich da mal was gehört ?!?
    Wenn schwimmen schlank macht, was machen Waale falsch ?



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  4. #4
    Guest
    Kann ich nur bestätigen. In der Dualen Reihe OK heißt es: Bescheinigungen über diese (Jugendarbeitsschutz) Untersuchungen, die von jedem Arzt durchgeführt werden dürfen, müssen dem Arbeitgeber vorgelegt werden.



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  5. #5
    Guest

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    Hi!
    ich hab in der Famulatur bei einem niedergelassenen Arzt genu so eine Untersuchung nach dem Jugendarbeitschutzgesetz durchgeführt. Diese können von jedem Arzt ohne spezielle Weiterbildung durchgeführt werden. Also ist Lösung "Jugendschutz" richtig!



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