teaser bild
Seite 2 von 3 ErsteErste 123 LetzteLetzte
Ergebnis 6 bis 10 von 11
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Guest

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Laut Dualer Reihe "Ökologisches Stoffgebiet" S.107 :
    "Vom Gesetz wird eine ärztliche Erstuntersuchung jedes Jugendlichen verlangt....Bescheinigungen über diese Untersuchung, die von jedem Arzt durchgeführt werden dürfen, müssen dem Arbeitgeber vorgelegt werden."

    Bin also auch der Meinung, dass Lösung A auch auf jeden Fall richtig ist.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #7
    Premium Mitglied Avatar von Poxsellis
    Mitglied seit
    24.08.2002
    Ort
    Essen
    Semester:
    PJ
    Beiträge
    134
    Nun lasst es doch bei dem Arbeitszeitgesetz, wenn es stimmt. Habs auch genommen, und auf den einen oder anderen Punkt wirds bei euch ja sicher nicht ankommen, oder?



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #8
    Guest
    Ich glaube, da ist einfach ein Fehler in der Checkliste Arbeitsmedizin. Schaut doch bitte einfach mal in den Gesetzestext. Die Untersuchungen nach Arbeitszeitgesetz betreffen nur Nachtarbeiter. Es heißt dort in §6, daß sich die Beschäftigten "ARBEITSMEDIZINISCH" untersuchen lassen können, wenn dies bei eigenen BETRIEBSÄRZTEN oder überbetrieblichen BETRIEBSÄRZTEN nicht möglich ist. Das setzt doch wohl die in Frage A38 angesprochenen Qualifikationen voraus.

    Im Jugenarbeitschutzgesetz ist lediglich von approbierten Ärzten die Rede !!! Hier brauchen nur die Jugendlichen einen Untersuchungsberechtigungsschein, der Arzt aber keine Qualifikation !!!



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #9
    Premium Mitglied Avatar von Poxsellis
    Mitglied seit
    24.08.2002
    Ort
    Essen
    Semester:
    PJ
    Beiträge
    134
    Original geschrieben von Unregistered
    Ich glaube, da ist einfach ein Fehler in der Checkliste Arbeitsmedizin. Schaut doch bitte einfach mal in den Gesetzestext. Die Untersuchungen nach Arbeitszeitgesetz betreffen nur Nachtarbeiter. Es heißt dort in §6, daß sich die Beschäftigten "ARBEITSMEDIZINISCH" untersuchen lassen können, wenn dies bei eigenen BETRIEBSÄRZTEN oder überbetrieblichen BETRIEBSÄRZTEN nicht möglich ist. Das setzt doch wohl die in Frage A38 angesprochenen Qualifikationen voraus.

    Im Jugenarbeitschutzgesetz ist lediglich von approbierten Ärzten die Rede !!! Hier brauchen nur die Jugendlichen einen Untersuchungsberechtigungsschein, der Arzt aber keine Qualifikation !!!

    Aufhören!!! Das gibts net, braucht ihr den einen Punkt so dringend? Man geh feiern, anstatt Dir hier über Popans den Kopf zu zerbrechen ;) *kopfschüttel*


    /cyas



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #10
    Guest

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    ich bin für A! macht was!



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
Seite 2 von 3 ErsteErste 123 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook