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  1. #36
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    Richtig Selbstzweifel gibt' s dann, wenn man sich selber ehrlicherweise zumindest teilweise die Schuld geben muss.
    Meine persönliche Maximalkomplikation:
    Alkoholiker, alkoholisiert gestürzt und von den Rettungssanis aufgelesen, hatte von meiner Seite nichts außer oberflächliche Schürfungen. Hab' dann das obligatorische Psych-Konsil anberaumt. Der Psychiater sagte schon am Telefon, er habe viel zu tun, es könne dauern. Der Patient wurde zunehmend unwillig und tat lauthals kund er habe doch nichts, wolle nach Hause und sähe das hier alles gar nicht ein. Zuerst ließ er sich noch beruhigen, irgendwann turnte er nur noch auf dem Flur rum und nörgelte in einer Tour die Schwestern an, die widerum genervt waren und mich anmaulten, dass ginge so nicht und ich solle mich endlich kümmern. Der Psychiater kam und kam nicht. Ich geriet also zunehmend unter Zugzwang. Ich hätte ihn nur noch mit Polizeigewalt dabehalten können und da er klinisch recht fit erschien, hab' ich das als unverhältnismäßig erachtet und ihn ziehen lassen.
    2 Stunden später war er wieder da: Er war in seiner Wohnung von der Treppe gefallen. Im CT war ungefähr jeder Knochen im Gesichtsschädel und die Schädelbasis gebrochen - ich dachte ich muss tot umfallen.
    Was mich getröstet hat war, dass der Patient selbst, mich offensichtlich überhaupt nicht für sein Elend verantwortlich gemacht hat (im Gegensatz zu mir selber). Ich hatte ja Gelegenheit in ausgenüchtertem Zustand mit ihm zu sprechen. Seiner Einschätzung nach gings ihm bei seiner Erstvorstellung gut, er hätte auch nicht mehr getrunken als sonst, dass ich ihn daher, seinem freien Willen entsprechend, hatte gehen lassen, fand er normal und dass er von der Treppe gepurzelt war, war eben Pech. Man muss ja klar sagen, dass ich, hätte er mich verklagt, mit ziemlicher Sicherheit meine Zulassung los gewesen wäre. Kritisch betrachtet, hab' ich wahrscheinlich seinen Alkoholisierungsgrad unterschätzt - war einer meiner ersten Dienste und ich hab' nicht routinemäßig mit Alkoholikern zu tun und da sollte man solche Leute eben einfach nicht nach Hause schicken. Im Endeffekt hat er alles ohne bleibende Schäden überstanden, bis es soweit war, hab' ich echt gelitten (ist schon hart, wenn die eigenen Opfer einem ständig in der Klinik über den Weg laufen).



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  2. #37
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    Zitat Zitat von s98310
    Man muss ja klar sagen, dass ich, hätte er mich verklagt, mit ziemlicher Sicherheit meine Zulassung los gewesen wäre.
    Quatsch. Ein chronischer Alkoholiker ist ja auch noch mit 2 Promille formal orientiert. Dumm wäre nur, wenn man in seinen Aufnahmebogen reinschreibt "Pat.alkoholisiert, Orientierung nicht prüfbar o.ä.". Wenn aber drin steht "Pat. zu Zeit,Ort und Situation orientiert" (und das sind meines Erachtens ein Großteil der chronischen Alkis auch mit mehr als 2 Promille), dann kann dir keiner was.
    Wenn so einer heim will, lass ich ihn unterschreiben und ziehen. Ich halte es eher für problematisch ihn gegen seinen Willen festzuhalten. Da brauchst du dann schon ein PsychKG für.
    Ich würde mir da keine Vorwürfe machen, der hätte auch an jedem anderen Tag die Treppe runterfallen können.

    P.S. Bei alkoholisierten "Nicht-Alkoholikern" ist das natürlich anders.



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