Es zählt, wo du am 1.2. beschäftigt bist. Dorthin geht dann der Beitrag für das ganze Jahr
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Kurze Frage:
Wenn ich Anfang eines Jahres die ÄK wechsel, an welche ÄK gehen die Beiträge? Ich dachte immer, dass das anteilmäßig gezahlt wird (je nach Zeit der Mitgliedschaft in diesem Jahr). Habe nun jedoch registriert, dass ich letztes Jahr z.Bsp. die Beiträge trotz Wechsels nur an eine Kammer komplett fürs ganze gezahlt habe. Ist sicherlich normal so?
Grüße und danke
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Ok, danke.
In diesem Jahr steht wahrscheinlich wieder ein Wechsel an - ab voraussichtl. April. Aktuell ÄK Niedersachsen, wo in diesem Jahr ein erhöhter Beitrag wegen Wasserschadens fällig wird. Da hab ich wohl Pech gehabt...