Also, mir hat die Studienberaterin gesagt, dass die Studienleistung nicht älter als 5 Jahre sein darf, wobei Zwischen- und Abschlussprüfungen wenn vorhanden, als "letzte" Studienleistung zählen-heisst, wenn man ein Zweitstudium antritt, zählen Scheine, die älter sind als 5 Jahre, wenn die Abschluss/Zwischenprüfung weniger als 5 Jahre her ist-Zitat von parthenope
LG