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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
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    Die Region spielt da ja eigentlich keine Rolle bei den Tarifverträgen. Ja und genau, weil es ja im Prinzip dem Gehalt eines Anfängers entspricht, bin ich doch etwas... hm... pikiert. Auf der anderen Seite verdient eine kleine Kinderarztpraxis auch nicht das, was viele andere Fachrichtungen nach Hause tragen. Ich werde dort die letzten paar Monate meiner Weiterbildung machen und der Schritt dient mir dazu, das Praxisleben kennenzulernen für die spätere Planung, wie es nach dem FA weitergehen soll. Sollte es dort in dieser Praxis langfristig weitergehen, müsste man dann sicherlich neu verhandeln. Danke für Deine Antwort.



  2. #22
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    Schau mal hier, vielleicht ist da was für dich dabei: http://www.lass-dich-nieder.de/angeb...ichkeiten.html
    Kinderärzte werden glaub nur in manchen Gegenden gefördert (evtl selbst noch mal googlen), aber Allgemeinmedizin ist teilweise recht gut gefördert, sodass die Praxis dein Gehalt über die Förderung aufstocken kann. Strebe ich selbst auch an, aber bei mir dauerts noch ein paar Jährchen.



  3. #23
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Zitat Zitat von Gallilei Beitrag anzeigen
    Hat noch jemand da Angaben, die er machen kann? Im letzten Weiterbildungsjahr soll ich für 40h 4000€ brutto bekommen. Da ich alleinstehend ohne Kinder in nicht allzu teurer Gegend bin, ist das schon ok, da für mich der Aspekt, aus der Klinik mit Diensten etc. herauszukommen, wichtiger ist als das Gehalt. Aber das sind ja schon deutliche Einschnitte und ich wollte mal wissen, was ich realistischerweise mal nach einigen Monaten ansprechen könnte.
    Im aktuellen Rundschreiben der Bezirksärztekammer Südwürttemberg (Link zum Rundschreiben, Seite 8) ist ein Artikel zur angemessenen Vergütung von Weiterbildungsassistenten drin. Die schlagen es so vor:
    1. Durchschnittsgehalt aus TV-Ä und VKA für das entsprechende Weiterbildungsjahr ermitteln.
    2. das Ergebnis ist bezogen auf 41h/Woche (Durchschnitt aus 42h TV-Ä Unikliniken und 40h VKA, also davon 8,3% abziehen um auf 38,5h zu kommen, was einer Vollzeitstelle entspricht wie sie in der Weiterbildungsordnungen gefordert ist. Und fertig ist das angemessene Gehalt. Im Artikel ist auch eine entsprechende Tabelle, da kommt man dann auf 3778 bis 4853€ brutto je nach Weiterbildungsjahr.

    Außerdem steht drin, dass das Gehalt nicht mehr als 20% unter dem so ermittelten Gehalt liegen darf, weil das sonst nach arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung sittenwidrig sei.
    Wegen der "umfangreichen Förderung" ist bei Allgemeinmedzinern aber eher der auf 38,5h berechnete Mittelwert zu zahlen als das um 20% reduzierte Gehalt.

    Im letzten WBJ wäre man bei 40h übrigens bei ca. 5170€, abzüglich 20% wären das 4136€, somit wären die vorgeschlagen 4000€ arbeitsrechtlich sittenwidrig.
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



  4. #24
    Registrierter Benutzer
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    Oh Danke! Dass es so etwas gibt, war mir gar nicht bewusst. Das bedeutet wohl, ich sollte doch noch mal ein Gespräch führen. Ich kann so etwas ja gar nicht gut...



  5. #25
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Die Frage ist allerdings, ob Du in der Praxis wirklich 38,5h die Woche arbeitest. Das wird zwar der Weiterbildung wegen so bescheinigt, aber ob da wirklich soviel Wochenarbeitszeit ist... das sollte bei den Gesprächen berücksichtigt werden.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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