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  1. #21
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    ZB. in Giessen hast du doch noch einen Prüfungsanspruch.

    Was soll die ZVS dagegen sagen?



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  2. #22
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    Man darf in Deutschland nicht mehr in Humanmedizin immatrikuliert sein, wenn man einmal wegen Verlust des Prüfungsanspruchs exmatrikuliert wurde.

    Wenn man sich bei erneut bei der ZVS bewirbt --> Zusage --->sich einschreibt & das rauskommt wirds lustig muss man ja eidesstattlich versichern, dass man noch nie in Med eingeschrieben war
    Geändert von schwarzwald (23.11.2007 um 15:01 Uhr)
    The brick walls are not there to keep us out. The brick walls are there to give us a chance to show how badly we want something. Because the brick walls are there to stop the people who don’t want it badly enough.
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  3. #23
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    "...muss man ja eidesstattlich versichern, dass man noch nie in Med eingeschrieben war"

    Das stimmt mit Sicherheit nicht. Du kannst zB dein Studium unterbrechen und später wieder über die ZVS einen Studienplatz bekommen.

    Und wie gesagt, in Giessen hat er noch einen Prüfungsanspruch. Deshalb wäre es unlogisch den in Mainz verlorenen Anspruch als entgültig zu betrachten.



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  4. #24
    Achtung ! Avatar von schwarzwald
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    Dann weisst du mehr als mein Anwalt für Unirecht

    Hast du das denn gemacht, oder sind das nur Gerüchte ?
    Selbst exmatrikuliert is übrigens was andres als exmatrikuliert worden.....
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  5. #25
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    In dem Fall den ich kenne war die Unterbrechung des Studiums allerdings freiwillig. Und dann wieder Erstsemesterstudienplatz über ZVS bekommen und hochgestuft.


    Und nochmal, in Giessen hat er noch einen Prüfungsanspruch. Deshalb wäre es unlogisch den in Mainz verlorenen Anspruch als entgültig zu betrachten.

    Ach ja, Schwarzwald, du hast da doch auch ein Problem. Hast du dich denn mal ausdrücklich bei kompetenten Leuten von Universitäten die mehr als 2 Wiederholungen erlauben bzw die ein komplettes Wiederholen eines Kurses erlauben erkundigt?



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