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Für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Scheinen ist prinzipiell das LPA zuständig. Bei einer erfolgreichen Anerkennung bekommt man einen schriftlichen Bescheid! Diesen legt man
a) dem LPA zur Prüfungsanmeldung (Physikum bzw. Hammerexamen) und
b) der Uni in Deutschland vor, um die entsprechende(n) Veranstaltung(en) nicht noch mal belegen zu müssen.
Gruß,
SuperSonic
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dankeschön,dass wird aber jemanden freuen