Erst macht man einen Kenntniskurs
dann macht man einen Grundkurs und dann einen Spezialkurs.
Wenn man den Kenntniskurs absolviert hat, muss man die Teilnahmebscheinigung bei seiner Ärztekammer einreichen.
Die stellt einem dann eine Kenntnisbescheinigung aus. Das Datum der Kenntnisbescheinigung
ist der Beginn Deiner Sachkundezeit, ab da zählt das erste Jahr.
In diesem Jahr mußt Du Röntgenaufnahmen befunden, die Indikation stellen und selber Röntgenaufnahmen durchführen.
Nix nur an Besprechungen teilnehmen !!!!
Wenn das Jahr vorbei ist, stellt Dir Dein Chefarzt, der Radiologe oder der Strahlenschutzbeauftragte ein Zeugnis darüber aus.
Dann von allem Fotokopien machen und mit einem Anschreiben: Hiermit beantrage ich die Fachkunde Röntgen für den Teilbereich xy (es gibt verschiedene Teilbereiche) bei Deiner Ärztekammer einreichen.
Die Fachkunde im Strahlenschutz ist ein Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland. Es läuft also überall gleich ab, damit es bei einem Wechsel der Ärztekammer nicht zu Problemen kommt.
Die Ärztekammern haben meist gute Websites, auf denen Du weitere Informationen findest.
Du kannst auch mal bei Deiner Ärztekammer anrufen und dich informieren.
Dafür sind wir doch da.
Viele Grüße
efeu