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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Registrierter Benutzer Avatar von hauinsfeld
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    Jeder, der eigenständig Röntgenuntersuchungen anordnet, braucht eine Rö-Fachkunde, wenigstens die Notfallfachkunde.
    Egal, ob Chirurg oder Internist.
    Es gibt Behörden, die sowas kontrollieren, wird mächtig teuer - fürs Haus, deswegen das Haus zur Bezahlung der Kurse verpflichten.
    hauinsfeld



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  2. #12
    Registrierter Benutzer
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    Wenn man sich zu einer Facharzt-Prüfung anmeldet braucht man keine Fachkunde Röntgen. Noch nicht mal für den Facharzt Radiologie.

    Wichtig ist nur, wenn man Röntgenaufnahmen befundet, die Indikation stellt und selber durchführt braucht man eine Fachkunde Röntgen. Wenn man alleine ist im Nacht- und Notdienst dann, mindestens die Fachkunde Röntgen Notfalldiagnostik.


    Wenn man nach dem ersten Kurs vergessen hat die Teilnahmebescheinigung bei der Ärztekammer einzureichen, kann man das auch noch später nachholen.

    Die Bescheinigung die dafür ausgestellt wird, die sog. Kenntnisbescheinigung wird auf den Tag der Teilnahme an dem Kurs zurückdatiert.
    Damit ist sichergestellt das keine Zeit verloren geht. Erst ab der Teilnahme an einem Einführungskurs /Kenntniskurs zählt die Sachkundezeit.

    Alles klar !?

    Gruß efeu



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  3. #13
    Windelwechsler Avatar von pampers
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    Aber wo bekomme ich denn einen Kenntniskurs her???? Ist der im Grundkurs integriert? Ist das diese 8 stündige Unterweisung?


    Und das Jahr beginnt erst ab dem ersten Kurs? Verdammt.



    Help!!!
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  4. #14
    unsensibel Avatar von Lava
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    DAS ist mir auch noch ein Rätsel... scheinbar ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden. In manchen scheint der Kenntniskurs im Grundkurs integriert zu sein, in Hessen z.B. ist das extra
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



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  5. #15
    Windelwechsler Avatar von pampers
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    Und wenn er integriert ist, brauche ich doch nur noch den Sachkundewisch vom Radiologen, oder? Und als Datum gilt der erste Strahlenschutzkurs, von da an ein Jahr? (Notfallschein). Dann brauche ich mich ja jetzt noch nicht zu kümmern, denn ich habe den ersten Kurs erst im November gemacht
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