Auf jeden Fall kann ich dir sagen, dass der Kenntniskurs maximal 5 Jahre zurück liegen darf
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Ich finde leider den "richtigen" Thread nicht, aber ich glaube, Daisy hatte mal eine Art "Zeitplan" gepostet, wie sich am besten Zeit rauschinden läßt mit der 5-Jahres-Aktualisierung.
Bei mir ist es so: ich habe den Kenntnis- und Grundkurs im Mai 2015 absolviert und bin gerade am "Bilder sammeln" (offiziell dürfte ich genau 3 beisammen haben) ...
Gibt es nun irgendeine Zeitgrenze bis zu welchem ich den Spezialkurs machen muß? Also zum Beispiel spätestens Mai 2016? Oder kann ich mir länger Zeit lassen? Daisy?? Warst Du das nicht...?
Auf jeden Fall kann ich dir sagen, dass der Kenntniskurs maximal 5 Jahre zurück liegen darf
"tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami
Du musst spätestens 5 Jahre nach Kenntniskurs deine Fachkunde beantragen. Wann du dazwischen die anderen Kurse machst ist egal (Reihenfolge muss halt stimmen). Wenn du die Fachkunde nicht sofort für Dienste o.ä. brauchst möglichst lange mit dem Antrag warten. 5 Jahre nach Erhalt der Fachkunde ist der erste Auffrischungskurs erforderlich.
Ich glaube, vorher wird mir die Personalabteilungauf die Füße steigen.
Die Frage ist ja eher, ob ich ab dem ersten Kurs mindestens ein Jahr sammeln muß oder den zweiten Kurs auch früher machen kann - was ich ja nicht will!
Im *illegalen* Bereich bin ich ja sowieso schon, da ich im Dienst keinen Hintergrund habe, der mir den Röntgen-Thorax nach ZVK-Anlage anmelden könnte. Wäre ja noch cooler: als Fachärztin ein Jahr lang keine Dienste machen, weil keine Fachkunde vorhanden!
Du kannst die Kurse im Prinzip direkt nacheinander machen.
Ohne Kenntniskurs wirst du bei uns nicht ur FA Prüfung zugelassen in vielen Fachrichtungen.