Heißt das, dass ich nach ärztl. Tätigkeitsjahren bezahlt werde also EG I Stufe 6 ,und nicht nach Facharzt-Tarif?
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Am Beispiel des TV-Ärzte/VKA:
"Fachärztin/Facharzt ist diejenige Ärztin/derjenige Arzt, die/der aufgrund abgeschlossener Facharztweiterbildung in ihrem/seinem Fachgebiet tätig ist." (§ 16)
Eine Bezahlung nach EG II wäre in diesem Fall also außertariflich und damit Verhandlungssache.
Um beim TV-Ärzte/VKA zu bleiben:
"Bei der Anrechnung von Vorbeschäftigungen werden in der Entgeltgruppe I Zeiten ärztlicher Tätigkeit angerechnet." (§ 19 Abs. 2 Satz 1)
Also darf man bei einem Fachwechsel nicht auf Stufe I derselben EG zurückgestuft werden (bei Anwendung dieses Tarifvertrags).
Heißt das, dass ich nach ärztl. Tätigkeitsjahren bezahlt werde also EG I Stufe 6 ,und nicht nach Facharzt-Tarif?
So interpretiere ich den TV-Ärzte/VKA jedenfalls.
So sieht´s aus.
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O.k.