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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Zu TVÖD-Zeiten bei uns hat eine Kollegin, die im dritten Jahr war, das gleiche Gehalt bekommen wie ich, die als blutige Anfängerin da stand. Find ich völlig unbegreiflich. Ich finde es auf jeden Fall richtig, dass man nicht mehr die Alterssteigerung nach BAT hat. Denn warum ein 30 jähriger Anfänger mehr Geld als ein 27jähriger mit 2 Jahren Berufserfahrung bekommen soll, ist mir schleierhaft, aber es müsste zumindest beim Klinikswechsel innerhalb einer Fachrichtung die entsprechende Einstufung nach Berufserfahrung gelten. Und ich meine, das stünde auch so im TVÄ-Tarifsvertrag, ohne dies jedoch behaupten zu wollen, das kann man ja aber gerne ergoogeln.



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  2. #7
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    Hallo,

    also ich habe mich mal vor einem halben Jahr beim Marburger Bund schlau gemacht, wie das denn so im TV-Ä an kommunalen Kliniken ist:

    mache selber den Allgemeinmediziner und habe sowohl in Praxis als auch Klinik und in verschiedenen Fachrichtungen insgesamt fünf Jahre gearbeitet, wenn man den AiP voll mitrechnet. Bin dann in die Innere Medizin zurück und wollte vom MB wissen, wie das mit der Einstufung ist, da man mir in der Klinik sagte, man könne nur die Berufserfahrung in der Inneren Medizin und Allgemeinmedizin anrechnen, was zweieinhalb Jahren entsprochen hätte...

    Die Antwort vom MB war, daß alle Zeit in Weiterbildung bzw. die Zeit im Beruf anzurechnen ist, egal ob Praxis oder Klinik, privat oder öffentlich; außerdem ist das AiP voll miteinzurechnen und in meinem Fall z. B. auch das Jahr Sozialmedizin, welches ich außerhalb der Weiterbildungszeit Allgemeinmedizin absolviert hatte.
    Dies brachte mich dann gleich von Stufe 2 in Stufe 5, was einem Gehaltssprung von mehreren hundert Euro brutto pro Monat entsprach.

    Es zählt also nur die nackte Berufserfahrung, welches von der Klinik im nachhinein aber auch ohne viel Aufhebens so berücksichtigt wurde. Dies gilt natürlich aber nur in Vollzeit, bei Teilzeit gilt entsprechend mehr.

    Wie es in den Uni-Tarifverträgen ist, weiß ich nicht. Im Tvöd hätte so jemand wie ich verloren...

    Salut, francamour (die genau morgen ihre Weiterbildung abschließen wird!!!



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  3. #8
    endlich fertig! Avatar von lala
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    @sebastian
    Nee klar, Neurologen brauchen 1 Jahr Psychiatrie und Psychiater 1 Jahr Neuro..Ich habe 4.5 Jahre Neuro gemacht und bin dann (Ziel: FA Neuro) in die Psychiatrie gewechselt...trotzdem haben die "argumentiert": Wir bilden für den FA Psychiatrie aus, für diese Ausbildung haben sie ein Jahr (Neuro) das wir anerkennen = Stufe 2. Witzige Interpretation was?! Traurig ist aber v.a. die Gehaltseinbuße von 700 Euro brutto/Monat...

    Naja, interessant ist auch noch was passiert wenn man als "fachfremder" FA in einer anderen Richtung arbeitet. In der Klinik geht das genauso: kannst seit Jahren FA sein mit zig Zusatzbezeichnungen - max. 1 Jahr wird angerechnet...



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  4. #9
    Dr.
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    schon fertig
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    wie ist es wenn mann als FA für Allgemeinchirurgie in Gyn wechselt? wird mann die 1. Stufe bekommen oder wird doch das Facharzt-Gehalt bezahlt?



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  5. #10
    Platin Mitglied
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    erwachsener "Gashahn"
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    Ich habe nach knapp 3 Jahren gewechselt und an der Bezahlung, respektive Einstufung hat sich nichts geändert. Und nun bin ich im 6. Jahr und gleichzeitig im 5.WBJ Anästhesie.



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