An der Uni Bochum gilt bei Losverfahren und Dienst:
http://www.ruhr-uni-bochum.de/studie...sverfahren.htm
Zitat unter dem Punkt "Tipps" zu finden:
"Auch wenn Sie im Losverfahren eine Studienplatz erhalten haben und diesen Platz aufgrund eines Dienstes nicht annehmen können, haben Sie das Recht auf bevorzugte Zulassung im darauf folgenden Semester."
Wie das an anderen Unis gehandhabt wird, weiß ich nicht, habs gerade mal aus Interesse gegooglet.