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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Airborne Avatar von gnuff
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    Es geht ja nicht darum ob die alte WBO noch gilt, sondern für wen sie gilt. Im Normalfall (!) kann jemand der nach Inkrafttreten einer neuen WBO mit dem für die jeweilige Weiterbildung relevanten Ausbildungsabschnitt begonnen hat, sich nicht auf die alte WBO berufen. Für die Fachkunde Rettungsdienst bzw. die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin ist dies der Beginn der ärztlichen Tätigkeit. Aber wie gesagt, eine endgültige Aussage bekommt man hier sicherlich nur direkt von der ÄK.
    Dermatologist is Greek for "fake doctor"! - Perry Cox, MD



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  2. #7
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Ich hab (ÄK Nordrhein) dieses Jahr angefangen nach neuer WBO und kann auch nur noch Zusatzbezeichnung, nicht aber mehr Fachkunde machen...ändert sich aber ja kaum was, ausser der 50 Fahrten insgesamt statt 10 lebensrettender Einsätze und der prüfung nach frühestens 2 Jahren, wenn ich das richtig sehe.



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  3. #8
    Airborne Avatar von gnuff
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    Zitat Zitat von Sebastian1
    ...ändert sich aber ja kaum was, ausser der 50 Fahrten insgesamt statt 10 lebensrettender Einsätze und der prüfung nach frühestens 2 Jahren, wenn ich das richtig sehe.
    Das wiederum hängt massiv von der ÄK ab, bei manchen ändert sich nichts, bei anderen alles...
    Dermatologist is Greek for "fake doctor"! - Perry Cox, MD



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  4. #9
    Über-Mod und Trollator Avatar von airmaria
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    jaja, gleich ist das geschrei wieder gross...
    aber in meinen augen der richtige erste schritt zur sinnvollen abschaffung des nicht nötigen und viel zu teuren notarztes.
    airmaria
    Ruhe bewahren, wenn Ruhe verloren: Ruhe wiederfinden!





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  5. #10
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Zitat Zitat von gnuff
    Es geht ja nicht darum ob die alte WBO noch gilt, sondern für wen sie gilt. Im Normalfall (!) kann jemand der nach Inkrafttreten einer neuen WBO mit dem für die jeweilige Weiterbildung relevanten Ausbildungsabschnitt begonnen hat, sich nicht auf die alte WBO berufen.
    In Westfalen-Lippe war das zumindest bis September letzten Jahres möglich link, und in Bayern ist es immer noch möglich, beides parallel zu machen.

    @ Seb: na, ein Unterschied ist noch, daß die ÄK Dir für die Prüfung mehrere Hundert Euronen abknöpft
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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