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Es geht ja nicht darum ob die alte WBO noch gilt, sondern für wen sie gilt. Im Normalfall (!) kann jemand der nach Inkrafttreten einer neuen WBO mit dem für die jeweilige Weiterbildung relevanten Ausbildungsabschnitt begonnen hat, sich nicht auf die alte WBO berufen. Für die Fachkunde Rettungsdienst bzw. die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin ist dies der Beginn der ärztlichen Tätigkeit. Aber wie gesagt, eine endgültige Aussage bekommt man hier sicherlich nur direkt von der ÄK.