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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Der Weg ist das Ziel Avatar von Medicus_bonus
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    Hallo,

    ich krieg hier grad einen dicken Hals, weil NIRGENDWO informationen zu bekommen sind bezüglich der Mitnahmen von Medikamenten die in Deutschland dem BmG unterliegen.

    Ich nehme Medikinet ( Methylphenidat ), 25mg pro Tag und selbst die Honorarbotschaft kann mir nicht sagen, was ich für Dokumente brauche.
    Für Deutschland brauche ich einen Wisch vom Schengener Abkommen ... kein Thema, liegt hier.

    Aber was zur Hölle brauche ich für Irland,wenn ich dahin fliege? Kein schwein kann mir das sagen...

    Weiß das einer von euch?



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  2. #2
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    irische Botschaft fragen



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  3. #3
    Der Weg ist das Ziel Avatar von Medicus_bonus
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    Schon klar ... das war der erste Ort den ich anrief ... nichts ...



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  4. #4
    Pipipiratin Avatar von Doctöse
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    schön :-)
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    Zitat Zitat von Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
    Grundsätzlich können Patienten Betäubungsmittel, die nach den Bestimmungen der geltenden Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) von einem Arzt verschrieben wurden, in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als persönlichen Reisebedarf im grenzüberschreitenden Verkehr mitführen. Darauf weist die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn vor Beginn der Urlaubszeit erneut hin.

    Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (zur Zeit Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) sollte die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln mit einer vom Arzt ausgefüllten und durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigten Bescheinigung erfolgen. Informationen zum Reisen mit Betäubungsmitteln einschließlich des Formulars sowie die Liste der für die Beglaubigung zuständigen Stellen können unter dem folgenden Link herunter geladen werden: Hinweise zur Mitnahme von Betäubungsmitteln

    Um alle unverzichtbaren Medikamente auch bei Reisen in andere als die oben genannten Länder mitnehmen zu können, rät die Bundesopiumstelle Patienten, sich eine ärztliche Bescheinigung, möglichst in englischer Sprache ausstellen zu lassen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält, und diese bei der Reise mitzuführen.

    Es bestehen jedoch keine international harmonisierten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln als medizinischer Bedarf der Reisenden. Einige Länder verlangen Importgenehmigungen, schränken die Menge der erlaubten Menge ein oder verbieten die Mitnahme von Betäubungsmitteln sogar generell. Um auf Auslandsreisen Probleme zu vermeiden, empfiehlt das BfArM, sich bereits während der Reisevorbereitung bei der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen zu erkundigen.
    Ist gestern von denen rausgegeben worden.
    Gelassenheit ist eine anmutige Form des Selbstbewusstseins
    (Marie von Ebner-Eschenbach)

    I carry the sun in a golden cup...

    Vielleicht sei der glücklichste Mensch einer,
    der in eine schier unlösbare Aufgabe verwickelt ist,
    deren Lösung ihm nicht einen Augenblick unmöglich erscheint



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  5. #5
    Der Weg ist das Ziel Avatar von Medicus_bonus
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    Ja gut, dann nehme ich einfach so 'nen Wisch vom Arzt auf Englisch mit und hoffe mal, dass dies gut geht.
    Sind ja nur 3 Tage die ich fliege, weil die dämliche Botschaft in Berlin mich nur mit verwirrenden "Keine Ahnung" zusülzte.



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