Keine Ahnung, welchen juristischen Wert ein Vorvertrag hat. Ich denke, daß im Gesetz ein Arbeitsvertrag gemeint ist, mit dem ein Arbeitsverhältnis begründet wird.
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Gilt der letzte Paragraph auch bei dem von alaska3010 beschriebenen Vorvertrag?
Keine Ahnung, welchen juristischen Wert ein Vorvertrag hat. Ich denke, daß im Gesetz ein Arbeitsvertrag gemeint ist, mit dem ein Arbeitsverhältnis begründet wird.
winter is coming to us all
Ich halte es für ein Gebot der Fairness, die Schwangerschaft zügig dem Arbeitgeber und den neuen Kollegen mitzuteilen. Außerdem bekommst Du in der UChir ordentlich Rö-Strahlung ab, das solltest Du Dir im Interesse Deines Kindes gut überlegen... denn wie willst Du das vermeiden, ohne die Wahrheit bekanntzugeben?
Bei uns im Haus gibt es eine Kollegin, die 6 Wochen nach Arbeitsbeginn ihre Schwangerschaft bekannt gab (20. SSW oder so), fortan wegen Übelkeit fehlte und nun im Mutterschutz ist.
Was soll ich sagen, sie hat im gesamten Haus (auch in der Pflege) einen riesigen Fanclub, und jeder geht davon aus, daß "zufällig" nach Ablauf des Mutterschutzes der nächste Braten in der Röhre ist.
Es macht sich nicht gut, wenn man versucht, die Leuts für dumm zu verkaufen.
Weil er da ist!
George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will
MuSchG § 5 Absatz 1
Werdende Mütter SOLLEN dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist.
Auf Verlangen des Arbeitgebers SOLLEN sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen.
das ist eine empfehlung und kein gesetzliches muss.
das muss würde auch zu weit gehen...
alaska macht sich ja anscheinend gedanken ob sie den vertrag morgen unterzeichnen soll ohne vorher zu erwähnen, dass sie schwanger ist, was sie erst seit gestern weiß!
und zu diesem zeitpunkt ist das krankenhaus noch nicht der arbeitgeber und es gilt SINNVOLLERWEISE das man es vor vertragsunterzeichnung nicht sagen muss- auch nicht wenn man gefragt würde.
und deshalb ist es meine meinung, dass es besser ist den vertrag morgen zu unterschreiben.
Geändert von Neuling08 (09.07.2008 um 13:44 Uhr)
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Ersteinmal Herzlichen Glückwunsch. Ich frage mich, wie Du durch die betriebsärztliche Untersuchung kommen willst? Mein Arbeitsvertrag war damals vorbehaltlich der medizinischen Eignung, sprich ich glaube nicht, dass Du das länger als eine Woche verheimlichen kannst. Und in der Probezeit muss der AG keinen Grund für die Kündigung angeben. Ganz ehrlich: ich würde zum Chef in Spe gehen und das gleich klären. So machst Du Dir sicher keine Freunde, auch wenn viele Schwangere bis vor der Entbindung im OP stehen. Aber Du bist halt in naher Zukunft nicht so wirklich 100% dienstfähig. Ich wünsche Dir alles Gute und eine zufriedenstellende Lösung.
ICD-10: F18.2 Abhängigkeit von Flugzeugkleber.