Hi,
Teilweise irrst Du.
schau einfach mal im Forum "Approbationsordnung" nach. Da gibt es genug Antworten darauf.
Oder unter www.approbationsordnung.de
Auszug:
2. "Studierende ..., die am 1. Oktober 2003 die Ärztliche Vorprüfung noch nicht bestanden haben, legen diese bis zum 30. April 2006 nach der ..." alten AO ab (§ 43 Abs.1 neue AO).
Das heißt: alle, die jetzt studieren und alle die zum nächsten Winter- und nächsten SommerSemester (2003) anfangen, können bis einschl. Frühjahr 2006 nach jetziger Weise die Ärztliche Vorprüfung machen. Die im SS 2003 nach alter AO anfangen, haben dann max. sechs Semester Zeit, das jetzige Physikum zu machen. Wer dann die Ärztliche Vorprüfung noch nicht hat, muss alle Prüfungen nach neuer AO machen.
Du kannst das alte Physikum also noch lange genug machen.