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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Aloha,

    n kumpel macht grade praktikum im krankenhaus und wir haben heute über schweigepflicht diskutiiert, da mich das auch interessiert da ich ja auch bald KPP machen werde hätte mal ne frage bzgl. der schweigepflicht:

    gilt diese nur im bezug auf den patienten (also z.b. wenn man jemanden erzählt "da ist ein patient names xxx und der hat die und die krankheit" etc. pp.) das ist ja ganz klar ein verstoß oder bezieht sich das ingesamt auf die tatsache, also z.b. "es gibt da einen patienten mit ner lungenentzündung"

    ist letzteres schon ein verstoß?



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von //stefan
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    Nein ist es nicht... Solange du keine naheliegenden Informationen über den Patienten von dir gibst (z.B. wenn du du die Station nennst was das ganze ja dann auf ca. 35 Pat. eingrenzt) kannst du sagen was du willst. Innerhalb des Behandlungsteams kann man jedwede Info weitergeben. Wenn du mit Freunden etc. über nen Pat redest einfach "ich kann da nen Pat. der hat xy...". Das ist kein Problem. Wichtig ist das man keine Rückschlüsse ziehen kann. In der Praxis sieht das ganze dann natürlich anders aus...
    "The end and aim of all medical practice is prevention; and, failing that, cure; and, failing that, amelioration." (J.W. Ballantyne, 1902)







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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Feuchter Traum der 1.0 Abiturienten
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    Um mal meine Lieblingsquelle Wikipedia zu zitieren:

    Die Verschwiegenheitspflicht gilt, soweit die Einzelheiten Rückschluss auf eine bestimmte, damit identifizierbare Person zulassen, und auch über den Tod des Patienten/Klienten hinaus

    Solange es also sehr allgemein gehalten wird ist das alle noch in Ordnung, wobei leider selbst unter Medizinstudenten mit der Schweigepflicht nicht weit her ist unter der irrigen Annahme man erzählt das ja unter Kollegen, was ich schon alles beim Stammtisch von Kommilitonen gehört habe über Prominente, die in unseren "heiligen Hallen" behandelt wurden...



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  4. #4
    Verpeiler sind geiler!
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    dazu hätte ich auch eine frage...
    und zwar arbeite ich ja nebenbei bei der krankenkasse, wo natürlich auch schweigepflicht gilt.
    dürfte ich meiner mutter, die in einem andren resort arbeitet, aber prinzipiell auch an diese informationen kommen würde, wenn sie im entsprechenden programm nachschaut, erzählen, dass ich jemanden, den wir kennen mit einem "lustigen" problem gefunden habe?
    oder gilt es als verletzung der schweigepflicht? wenn ja, dürfte ich dann wenigstens den hinweis geben "du schau mal die und die kv-nummer, nach der diagnose des letzten krankenhausaufenthaltes?"
    ~~Better a bottle in front of me - than a frontal lobotomy ~~



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  5. #5
    präDOC Avatar von Hardyle
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    Was mich interessieren würde ist, wie ist das eigentlich zwischen Pflegekräften unterschiedlicher Stationen? Per Intranet kommt man ja an gewisse Daten jedoch nicht an jede Einzelheiten - darf man darüber hinaus mehr erzählen oder nicht?
    "Sie müssen wissen, das sind alles Anfänger und wissen noch nicht viel. Aber wenn man sie alle zusammen nimmt,
    ergeben sie einen hervorragenden Arzt!"



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