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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diamanten Mitglied Avatar von Skalpella
    Mitglied seit
    21.08.2006
    Ort
    EmmaH
    Semester:
    3.WBJ
    Beiträge
    3.502
    Zitat Zitat von zvesda
    ist es nicht auch so, dass dann die personen, die gegen die schweigepflicht verstoßen haben (nicht nur ärtze- auch deren personal), dann nicht mehr im medizinischen bereich arbeiten dürfen? mir wurde das damals zu anfang meiner ausbildung so erklärt...
    u mir wurd damals auch gesagt, dass ich dem ehemann von frau xy, wenn dieser anruft, nicht die auskunft geben darf ob seine frau fertig ist (um sie bspw abholen zu können) oder ob sie noch da ist....
    solange niemand namen oder informationen preisgibt, die darauf schließen lassen um wen es sich handelt, ist alles ok.
    Wenn du vom Patienten die Erlaubnis bekommen hast, so darfst du Auskunft geben. Wenn zum Beispiel der Ehemann als Kontaktperson auf der Akte vermerkt ist, dann darf man natürlich sagen, dass die Ehefrau abgeholt werden kann. Man kann außerdem einfach kurz beim Patenten nachfragen, zum Beispiel: Frau Z., ihre Schwester möchte wissen, ob sie schon wieder auf Station sind, darf ich ihr sagen, dass es ihnen gut geht?
    Wenn man überhaupt nicht möchte, dass man als Patient der Station xy genannt wird (zum Beispiel in der Psychiatrie oder als Prominenter oder auch nur so), so kann man dies vermerken lassen und die Pforte darf bei Nachfrage nicht sagen, dass der betreffende Patient da liegt (bei uns steht hier hinter dem Namen: Auskunft: Nein!)
    Ansonsten könnte man als Angehöriger auch keine Auskunft erhalten, wenn ein Anverwandter verunfallt ist. Hier kann man schon erfahren: Herr A. liegt auf Station B.
    "Well, I sort of don’t trust anybody who doesn’t like Led Zeppelin."— Jack White.



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  2. #17
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
    Mitglied seit
    11.01.2006
    Ort
    Schon wieder woanders
    Semester:
    Fachhühnchen
    Beiträge
    10.976
    Zitat Zitat von Brownie
    dazu hätte ich auch eine frage...
    und zwar arbeite ich ja nebenbei bei der krankenkasse, wo natürlich auch schweigepflicht gilt.
    dürfte ich meiner mutter, die in einem andren resort arbeitet, aber prinzipiell auch an diese informationen kommen würde, wenn sie im entsprechenden programm nachschaut, erzählen, dass ich jemanden, den wir kennen mit einem "lustigen" problem gefunden habe?
    oder gilt es als verletzung der schweigepflicht? wenn ja, dürfte ich dann wenigstens den hinweis geben "du schau mal die und die kv-nummer, nach der diagnose des letzten krankenhausaufenthaltes?"
    Also, wenn ich dieser Bekannte wäre und auch nur irgendwie Wind von dieser Sache bekäme, ich würd alle Hebel in Bewegung setzen, daß ihr beide bei keiner Krankenkasse mehr arbeiten dürftet!!!

    Viele Grüße vom Huhn, welches auch schonmal bei der Hotline ihrer KK angerufen hat, um der Frau am Telefon ein Problem zu schildern. Diese Frau hörte sich schon am Telefon so an, daß sie "diese Geschichte" gleich heute abend ihrer besten Freundin servieren würde, so daß ich sie mal lieber vorsorglich auf ihre Schweigepflicht aufmerksam gemacht habe.... und ich schwöre: würde ich auch nur irgendwie (ich weiß, daß dies sehr unwahrscheinlich ist) herausbekommen, daß die sowas an Bekannte weitererzählt, ich würd klagen, bis die ihren Job verliert!!
    Mal ganz drastisch ausgedrückt...
    Geändert von Moorhühnchen (30.08.2008 um 13:24 Uhr)
    Don't be afraid of work - fight it!!





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  3. #18
    ~~~Das Wollekül~~~ Avatar von Schimmelschaf
    Mitglied seit
    13.06.2005
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    CH
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    4.605
    Für meinen (Neben-)Job muss ich mich auf Tuberkulose testen lassen, die Blutentnahme führt ein externer Arzt für die Firma durch. Da diese über das Ergebnis des Tbc-Tests informiert werden will, muss ich den Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden. Meine Frage ist nun: wenn ich beim Arzt bin, muss ich ja i.d.R. ein Blatt unterschreiben, dass ihn dazu bemächtigt, Unterlagen z.B. von meinem Hausarzt einzufordern. Darf er diese Resultate auch an die Firma weiterleiten?



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  4. #19
    Krüppelkatze
    Mitglied seit
    13.03.2008
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    Mainz
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    2.021
    Du kannst den Arzt selektiv nur für bestimmte Dinge von der Schweigepflicht entbinden, in dem Fall bezüglich des TBC-Testergebnis. Das heißt nicht automatisch, dass er ausnahmslos für alles von der Schweigepflicht entbunden ist.
    I explained that the difference in being sick and being healthy is having to make choices or to consciously think about things when the rest of the world doesn’t have to. The healthy have the luxury of a life without choices, a gift most people take for granted.



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  5. #20
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    22.03.2011
    Beiträge
    661
    ich würd klagen, bis die ihren Job verliert!!
    stelle ich mir besonders bei Beamten mehr als schwer vor.

    Der Amtsarzt scheint ja da eine Sonderrolle zu spielen. In Beamtenforen liest man des öfteren, dass der durchaus dem Dienstherr Bericht erstatten darf.



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