Wenn du vom Patienten die Erlaubnis bekommen hast, so darfst du Auskunft geben. Wenn zum Beispiel der Ehemann als Kontaktperson auf der Akte vermerkt ist, dann darf man natürlich sagen, dass die Ehefrau abgeholt werden kann. Man kann außerdem einfach kurz beim Patenten nachfragen, zum Beispiel: Frau Z., ihre Schwester möchte wissen, ob sie schon wieder auf Station sind, darf ich ihr sagen, dass es ihnen gut geht?Zitat von zvesda
Wenn man überhaupt nicht möchte, dass man als Patient der Station xy genannt wird (zum Beispiel in der Psychiatrie oder als Prominenter oder auch nur so), so kann man dies vermerken lassen und die Pforte darf bei Nachfrage nicht sagen, dass der betreffende Patient da liegt (bei uns steht hier hinter dem Namen: Auskunft: Nein!)
Ansonsten könnte man als Angehöriger auch keine Auskunft erhalten, wenn ein Anverwandter verunfallt ist. Hier kann man schon erfahren: Herr A. liegt auf Station B.