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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied Avatar von FataMorgana
    Mitglied seit
    24.01.2002
    Ort
    olim Würzburg
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    2.020
    Original geschrieben von netguru
    Ich wollte eigentlich nur ausdrücken, dass so ein Jahr AiP (so Ähnluch sicher auch später noch) was Ziemlich Normales ist, wenn man eine besonders hohe Qualifikation anstrebt.
    Erstens ist es nicht ein Jahr, sondern 18 Monate lang. Zweitens ist es nicht mehr normal, wenn man vorher bereits 1 Jahr ohne jegliche Bezahlung PJ gemacht hat. Es ist dann der finanzielle Ruin.



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  2. #7
    Banned
    Mitglied seit
    15.07.2003
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    Elbflorenz
    Semester:
    nicht med., fertig.
    Beiträge
    113
    Ich verstehe Dein Anspruchsdenken nicht. Ein lediger AIP, der am 1.1.2002 mit 30 Jahren Mitglied des Versorgungswerkes geworden ist, monatlich 1.200 Euro brutto verdient und dementsprechend Beiträge zur ÄVWL geleistet hat, bezieht ein monatliches Nettogehalt in Höhe von 878,68 Euro. Würde er zum Inkrafttreten der Satzungsänderung 2003 berufsunfähig, erhielte er eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 777,29 Euro. Fürs Nichtstun.



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  3. #8
    Premium Mitglied Deluxe Avatar von Rugger
    Mitglied seit
    28.05.2002
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    HD/CH(BL&AG)/HD
    Semester:
    Fertig - Assi
    Beiträge
    3.711
    Original geschrieben von netguru
    Ich verstehe Dein Anspruchsdenken nicht. Ein lediger AIP, der am 1.1.2002 mit 30 Jahren Mitglied des Versorgungswerkes geworden ist, monatlich 1.200 Euro brutto verdient und dementsprechend Beiträge zur ÄVWL geleistet hat, bezieht ein monatliches Nettogehalt in Höhe von 878,68 Euro. Würde er zum Inkrafttreten der Satzungsänderung 2003 berufsunfähig, erhielte er eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 777,29 Euro. Fürs Nichtstun.
    Und das macht es jetzt besser, oder wie????!!!!

    R.



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  4. #9
    Foreninventar Avatar von Froschkönig
    Mitglied seit
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    war Regensburg/München
    Semester:
    genug
    Beiträge
    7.026
    Original geschrieben von netguru
    Ich verstehe Dein Anspruchsdenken nicht. Ein lediger AIP, der am 1.1.2002 mit 30 Jahren Mitglied des Versorgungswerkes geworden ist, monatlich 1.200 Euro brutto verdient und dementsprechend Beiträge zur ÄVWL geleistet hat, bezieht ein monatliches Nettogehalt in Höhe von 878,68 Euro. Würde er zum Inkrafttreten der Satzungsänderung 2003 berufsunfähig, erhielte er eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 777,29 Euro. Fürs Nichtstun.
    Damit ist schon mal Dein Job klar :

    Versicherungsvertreter.

    Dir ist hoffentlich auch klar, daß dieser Satz Bullshit ist, oder ? Der Inhalt mag ja stimmen, aber
    1. Wer will mit 31 Berufsunfähig sein ?
    2. Wer kann von knapp 800€ im Monat leben ? (Also ich wohne in München, da wär das ein wenig ! schwer !
    3. knapp 800 € Für´s nichtstun ? SUPER. knapp 900€ für 200 Stunden im Monat.....hab ich mich jetzt verrechnet oder ist das supersch*** ?
    4. Dein Satz ist immernoch Bullshit
    5. Er geht völlig am Thema vorbei

    Schönes WE, der Frosch

    P.S. ANSPRUCHSDENKEN ????? *Kinnladevombodenaufklaub*
    Es ist also anspruchsdenken, nach 6 Jahren ausbildung eine halbwegs vernünftige Bezahlung zu erwarten ???? Geht´s noch ?????????
    KEINE Wiederbeschaffung von Goldkugeln und anderen Preziosen !
    Das schlimme an den Minderwertigkeitskomplexen ist, daß die falschen Leute sie haben
    (Sir Alec Guiness)



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  5. #10
    Diamanten Mitglied Avatar von FataMorgana
    Mitglied seit
    24.01.2002
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    olim Würzburg
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    Facharzt
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    2.020
    Original geschrieben von netguru
    Ein lediger AIP
    Schon mal daran gedacht, dass es auch verheiratete AiPs gibt? Und sogar solche mit Kindern?

    Also das mit dem Anspruchsdenken war schon ein Knaller.

    Du fängst wirklich an, hier rumzunerven, netguru.



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