Bei uns (öffentlicher Dienst) ist es so, zumindest soweit ich weiß, dass Nebentätigkeiten grundsätzlich genehmigungspflichtig sind. Diese Genehmigung muss aber in der Regel auch erteilt werden. Nur falls dienstliche Gründe dem Widersprechen, kann der Arbeitgeber sie verweiger - z.B. wenn du zusätzlich zu deiner Vollzeitstelle jede Woche noch 20 Stunden NA fährst oder deine Arbeit nachweislich (!) unter der Nebentätigkeit leidet.