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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    15.11.2002
    Ort
    Essen, Arbeitsort: Münster
    Semester:
    Habe fertig!
    Beiträge
    81

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    Ich gehe davon aus, dass mein Chef nicht begeistert sein wird (wir hatten schon mal so einen ähnlich gelagerten Fall) und daher würde ich es gerne einfach so manchmal nebenher machen, ohne dass er davon was mitkriegt. Ich möchte aber natürlich nichts unrechtes tun. Ich bin übrgigens in der so viel gelobten 'freien Wirtschaft' beschäftigt

    Das mit der Unfallversicherung ist ein guter Punkt, darüber hatte ich noch nicht nachgedacht!
    Das Leben ist kein Ponyhof!



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  2. #7
    Platin Mitglied
    Mitglied seit
    03.10.2005
    Ort
    vorbei!
    Semester:
    Z.n. 1. Fachrichtungswechsel
    Beiträge
    585
    ich fürchte, man brauch offiziell sogar für Arbeit gegen Aufwandsentschädigunge eine Genehmigung...... (mein Kollege hat sowas nämlich neulich beantragt)

    Ob sowas rauskommen kann wenn man es ohne macht weiß ich nicht, wahrscheinlich wird die hier aber keiner öffentlich dazu raten!



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  3. #8
    Gedankenverbrecher Avatar von hypnose-kroete.de
    Mitglied seit
    10.10.2008
    Ort
    HIER™
    Semester:
    Zustand nach
    Beiträge
    354
    Zitat Zitat von Cooper
    Das mit der Unfallversicherung ist ein guter Punkt, darüber hatte ich noch nicht nachgedacht!
    Ja, so ist er, der Arzt.
    Denkt immer zuletzt an sich...

    Wenn Du Mitglied bei einer HiOrg bist, die ehrenamtliche Beschäftigung ermöglicht fragst Du am besten da mal jemanden, sonst ggf einen Anwlt, der sich mit Arbeitsrecht auskennt.

    Bei einer nicht-ehrenamtlichen Tätigkeit (Entgeldlos != Ehrenamt) kannst Du Probleme mit der Arbeitszeit bekommen (Aus Haupt+Nebentätigkeit pro Woche nicht mehr als 10h/Tag=70h Woche).

    -Capo Crimini der organisierten Das-Dass-Verbrecher-



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  4. #9
    Dunkelkammerforscher
    Mitglied seit
    20.08.2004
    Ort
    Im schönen Süden
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    das war mal...
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    3.755
    Da stellt sich die ganz andere Frage ob man überhaupt entgeldlos arbeiten darf...

    Grundsätzlich bist du nämlich verpflichtet eine Rechnung zu stellen, entsprechend der Gebührenordnung und darfst das nur bei Angehörigen, Ärzten oder Angehörigen von Ärzten und bei mittellosen Personen nicht tun.

    Wie das nun bei San-Diensten ist (die nicht in der Gebührenordnung stehen) konnte ich leider bisher nicht in Erfahrung bringen, falls es einer weiß würde mich die Info auch interessieren.

    Warum soll dein Chef eigentlich etwas dagegen haben wenn du ab und zu mal einen San-Dienst o.ä. betreust? Solange du das nicht jeden Abend macht und deine Arbeit darunter leidet (und dann darf dir dein Chef das auch verbieten, soviel ich weiß) sehe ich keinen Grund...



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  5. #10
    Persona non grata Avatar von Szaf
    Mitglied seit
    24.03.2008
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    In der freien Wildbahn
    Semester:
    Retter studieren nicht, sie können es oder auch nicht
    Beiträge
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    Bei mir in der Gruppe gibt es seit kurzen einen Arzt, der wird in der Regel in der Unfallhilfsstelle eingesetzt und erstellt keine Rechnungen. Er bekommt aber in der Regel ein komplettes Arbeitsmaterial gestellt inklusive Medikamente und Geräte.

    Wenn wir Ärzte aus dem Pool des Hauptamtes/ Nebenamtes zu Gast haben dann werden die pro Std.bezahlt, genauso wie die Ärzte diverser Vermittlungsbörsen die natürlich verdammt teuer sind.
    Quod tibi fieri non vis, alteri ne feceris!





    Geändert von Szaf (Morgen um 25:61 Uhr).



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