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  1. #1
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    Hallo,

    hat einer von euch eine Ahnung, ab wann man als Assistenzarzt für Allgemeinmedizin Wochenenddieste als Vertretung in einer Praxis machen kann?
    Ich bin seit fast 2 Jahren in der Klinik Innere Medizin in BW. Und würde gerne nebenher diese Wochenenddienste und eventuell auch Praxisurlaubsvertretung machen.
    Hat da einer von euch Erfahrung?

    Viele Grüße



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  2. #2
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    Moin Weißkittel,

    was meinst Du denn genau, die KV Dienste? Oder richtige Praxisvertretung?
    Eigentlich würde ich Dir raten mit einer Praxisvertretung erst anzufangen nachdem Du den ambulanten Teil der Weiterbildung begonnen hast. Die Fälle in einer allgemeinmedizinischen Praxis, die Abrechnung und die "diagnostischen" Pfade sind halt doch was ganz anderes als das was man im Krankenhaus sieht. Ein bisschen Erfahrung was für Erkrankungen in der Praxis vorkommen und wie man diese behandelt ist sicher von Vorteil. Hier gilt es daran zu denken, daß man im Zweifel keinen Oberarzt und auch nicht viel an "technischer" Diagnostik zur Absicherung im Hintergrund hat. Der Schritt vom Krankenhaus in die Praxis ist nicht zu unterschätzen. Schwierig ist am Anfang insbesondere die wirklich "gefährlich" Kranken aus der Masse an nicht gefährlich Kranken rauszufischen mit den einfachen diagnostischen Methoden die man zur Verfügung hat und eine Über-oder Unterdiagnostik zu vermeiden. KV (Not)Dienste sind je nach KV Region (direkt bei Deiner zuständigen KV erkundigen!) immer möglich, müssen aber als Nebenbeschäftigung bei Deinem Arbeitgeber angemeldet werden. Je nach Dienstregion (Stadt oder Land) sollte man aber auch hier etwas Erfahrung abseits der Inneren Medizin mitbringen. z.B. sind in ländlichen Regionen viele Kinder im Dienst zu untersuchen und zu behandeln, da kein kinderärztlicher Dienst vorhanden. In städtischen Regionen existiert jedoch oft ein speziell kinderärztlicher Notdienst.



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