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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16796
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Nur mal kurz, weil vom Handy aus: du kannst in Elternteil jederzeit kündigen, das ist kein Problem. Du kannst nur nicht gekündigt werden.
    Kitaplätze werden oft zum august/September hin vergeben, wenn die Schulkinder wechseln. Bei einem ET im April würde ich schon mit einigen Monaten als Puffer kalkulieren, zumal eine Eingewöhnung auch mal dauern kann.
    Dass du nach einem Jahr viel vergessen hast, glaube ich nicht. Kommt es da wirklich auf 2,3,4 oder 6 Monate mehr an? Ich bin jetzt drei Jahre raus gewesen inkl beschäftigungsverbot und es hat bei der Jobsuche keinen interessiert.

    Elterngeld ist übrigens nicht fix an die 12 Monate gebunden. Ich habe mir 24 Monate die Hälfte auszahlen lassen und war so über diesen Zeitraum kostenfrei in der GKV. Da hat sich aber was verändert mit dem Elterngeld plus.
    Arbeitslos melden kannst du dich nur mit einer (nachgewiesenen) Kinderbetreuung (Kita, Mann, Eltern etc.).



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  2. #16797
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Ach so, noch was: dein Mann muss 7 Wochen vor geplanter Elternzeit dies beim AG anmelden. Er legt sich damit aber dann für die nächsten 2 Jahre fest.

    Übrigens wird dir von deinen 12 Monaten Elterngeld der Mutterschutz nach Entbindung (8 Wochen) abgezogen. Ich hatte den Fehler in der Kalkulation gemacht zu denken, dass ich nach Mutterschutz noch 12 Monate EG bekomme und weise daher gerne darauf hin.



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  3. #16798
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    @vanilleeis

    Danke für deine Antwort!

    So wie ich das gefunden habe, kann man nicht unbedingt zu jedem Zeitpunkt der Elternzeit kündigen. Zum Ende der Elternzeit auf jeden Fall, vorher aber nur nach Absprache mit dem jetzigen AG.

    "Einer Kündigung von Seiten des Arbeitnehmers steht hingegen auch während der Elternzeit nichts im Weg. Der Arbeitnehmer kann jederzeit zum Ende der Elternzeit kündigen. Dabei sollte mindestens eine Dreimonatsfrist bis zum Ende der Elternzeit eingehalten werden. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Eine Kündigung bedarf nicht zwingend der Schriftform, sondern kann auch mündlich ausgesprochen werden. Zur Sicherheit sollte dennoch eine schriftliche Kündigung vorgezogen werden.

    Möchte ein Arbeitnehmer früher aus dem Betrieb ausscheiden, also vor dem Ablauf der Elternzeit, ist dies nur durch eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber möglich. In diesem Fall müssen keine Kündigungsfristen eingehalten werden. Eine Kündigung vor dem Ablauf der Elternzeit kann dann gegeben sein, wenn der Arbeitnehmer eine Beschäftigung in einem anderen Betrieb anstrebt, die bereits während der verbleibenden Elternzeit beginnen soll."

    (http://www.elternzeit.de/elternzeit-kuendigung.php)
    Ist jetzt glaub ich nicht so ne super Quelle, hatte ich aber auch woanders schon gelesen, finde es nur gerade nicht.

    Das mit der Platzvergabe in den Kitas hab ich auch schon oft so gehört und das ist genau das, was mir Sorge macht...

    Ein paar Monate Elternzeit mehr spielen glaube ich tatsächlich für die Jobsuche aktuell nicht so eine große Rolle, das ist eher so eine persönliche Einschätzung, dass ich mich dann vermutlich wieder die Herausforderung der Arbeit vermissen werden. Ich habe derzeit auch ein BV, ziemlich seit Beginn der Schwangerschaft und nachdem es mir nicht mehr ganz so schlecht ging habe ich es genießen und nutzen können, allerdings fängt es jetzt schon so langsam an, dass ich mich unterfordert und ein bisschen "nutzlos" fühle, obwohl ich mir sehr viele Projekte, die ich schon immer mal machen wollte, gesucht habe.

    Die anderen beiden Infos wusste ich schon, ist aber sicher gut, das öfters zu erwähnen, habe jetzt schon mehrfach gehört, dass ich Leute da leider mit vertan haben.

    Noch eine Frage: Wieso kann man sich nur mit nachgewiesener Kinderbetreuung arbeitslos melden? Weil man nur dann zur Vermittlung zur Verfügung steht? Aber was wäre dann sonst mein Status, wenn ich zum Ende der EZ nach 12 Monaten kündige und dann keine neue Stelle antretetn kann, weil ich keine Betreuung für mein Kind habe? Dann bin ich doch arbeitslos irgendwie, weil die EZ ist ja dann zuende?!?



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  4. #16799
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Du bist dann einfach in Elternzeit (ohne Elterngeldbezug), da Du dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehen kannst ohne Kinderbetreuung.
    Wie streng die das jeweils auslegen, ist sicherlich unterschiedlich. Ich habe nur gerade das Thema bei meiner Schwägerin miterlebt, wo das Arbeitsamt die Kinderbetreuung schriftlich nachgewiesen haben wollte.

    Dass Du Dich jetzt vlt etwas gelangweilt fühlst, kenne ich auch. Aber wenn das Kind da ist, wird das sicherlich anders sein, so blöd es klingt. Mit zwei schlecht schlafenden, eher anstrengenden Kindern war ich froh um jeden Monat, den ich noch nicht arbeiten musste, aber das ist meiner sehr persönliche Erfahrung.

    Zur Kündigung:

    "5. Kündigung des Arbeitnehmers
    Während der Elternzeit gelten für Kündigungen des Arbeitnehmers zunächst die normalen arbeitsrechtlichen Vorgaben: Enthält der Arbeitsvertrag (oder ein einschlägiger Tarifvertrag) keine Sonderregelungen, kann ein Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer ordentlich mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende gekündigt werden (§ 622 Abs. 1 BGB).

    Die Vorschrift des § 19 BEEG gewährt dem Arbeitnehmer zudem ein Sonderkündigungsrecht: Demnach kann das Arbeitsverhältnis (auch) mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Elternzeit gekündigt werden. Die Vorschrift stellt dem Arbeitnehmer lediglich eine zusätzliche Kündigungsoption zum Ende der Elternzeit zur Verfügung. Seine Rechte zur außerordentlichen Kündigung (z.B. weil der Lohn fortwährend nicht gezahlt wird) oder zur anderweitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z.B. durch Aufhebungsvertrag) bleiben ebenso unberührt wie sein Recht zur ordentlichen Kündigung."

    http://www.kanzleiwehner.de/magazin/...it/#kuendigung



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  5. #16800
    Dr. ml. Winselstute Avatar von Eilika
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    Hier ist es so schön einfach. Gibt einfach nix

    B ist jetzt dafür auch krank. Heute Morgen fanden wir altes Erbrochenes in seinem Bett. War aber sicher nicht frisch und er recht gut drauf. Drum keine wirkliche Bedeutung beigemessen. Hat auch halbwegs gegessen. Wir also wie geplant mit Carsharingauto zum dm Großeinkauf (40 Minuten Fahrt je Strecke). Auf dem Heimweg erbricht das Kind im Auto dann mal so richtig richtig ordentlich. Danke. Waschen und umziehen und Co bei draußen -8° im WC einer Tankstelle. Hoffentlich war es das jetzt. Ihn ins Bett gepackt und ich widme mich dann gleich mal der Wäsche...
    Denken ist allen erlaubt, vielen bleibt es erspart. (Curt Goetz)



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