Bei der GKV ist aber entscheidend, ob man vorher Pflichtmitglied war oder freiwillig gesetzlich versichert, weil man oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat. War man Pflichtmitglied ist man in der Elternzeit beitragsfrei versichert, war man freiwillig gesetzlich versichert (was ja sicher einkommensmäßig auf viele von uns zutrifft), muss man diesen hier bereits erwähnten Sockelbetrag auch in der Elternzeit bezahlen, etwas unter 200€ monatlich. So wurde mir es von der GKV rückgemeldet.