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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #19286
    gamo lefuzi nibe
    Mitglied seit
    24.10.2009
    Beiträge
    3.484
    An die Eltern von Schulkindern: Unsere Schule verlangt ab dem 3. Fehltag ein "ärztliches Attest". Ist das bei euch auch so und schreibt ihr das dann selbst oder geht ihr extra zum Kinderarzt?



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  2. #19287
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    12.09.2006
    Beiträge
    5.498
    Bei uns muss man nur so einen vorgedruckten wisch von der Schule unterschrieben haben, ärztliches Attest nur wenn die fehltage zu häufig werden bzw. wenn wichtige Prüfungen anstehen. Kind groß war mal 2 Wochen wegen salmonellen zuhause, da hat er vom Hausarzt eine Art "gesundschreibung" gebraucht, das war aber eine Ausnahme.



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  3. #19288
    Diamanten Mitglied Avatar von annekii
    Mitglied seit
    26.10.2003
    Ort
    Mainz und Jena
    Semester:
    Sesshaft geworden in der Pädiatrie
    Beiträge
    3.328
    Das ist meines Wissens in der Landes-Schulordnung verankert. Bei uns heißt es:

    Verhinderung
    (1) Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich von den Eltern unter Angabe des Grundes
    zu verständigen.
    (2) Bei Erkrankung an mehr als drei aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung der Eltern über die Dauer der Krankheit vorzulegen. Dauert die Erkrankung mehr als zehn Unterrichtstage, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen.
    Trotzdem verlangen es viele Schulen. Wir haben in der Praxis die Schulordnung oft ausgedruckt mitgegeben. Es gibt Kollegen, die haben ein Schreiben mitgegeben, in dem sie um die Angabe des Zweifels bitten, denn nur dann ist es gerechtfertigt. Auch ein Krankheitsattest ist ein ärztliches Attest, aber keine Kassenleistung, also nach GOÄ 70 mit 2,3fach zu berechnen. Dumm, wenn man es dann nach 2 Tagen verlängern muss, kostet halt wieder.
    Ein Standpunkt ist kein Grund, sich nicht zu bewegen.



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  4. #19289
    gamo lefuzi nibe
    Mitglied seit
    24.10.2009
    Beiträge
    3.484
    Danke, annekii. Bei uns steht im Schulgesetz nichts davon, dass ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss. Finde ich schon eine Frechheit, dass die Schule uns diese "Regeln" sogar unterschreiben lässt.



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  5. #19290
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
    Mitglied seit
    04.04.2002
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    OA
    Beiträge
    10.912
    Naja, vielleicht haben die Schulen dafür auch einen guten Grund.... ich kann mir durchaus vorstellen, dass es da auch Schüler bzw Eltern gibt, die laxe Regelungen ausnutzen. Und da wir nunmal Shculpflicht haben...

    Mich regt es vielmehr auf, wenn Kindergärten Kinder mit Begleitkonjunktivitis bei Rotznase nach Hause schicken, obwohl sie mit der Epidemica nunmal gar nix zu tun hat...



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