Während der Stillzeit gillt das Mutterschutzgesetz
Während der Stillzeit gillt das Mutterschutzgesetz
Eigentlich keine Blutentnahmen, keine ISO Zimmer, keine Nachtdienste. Ich mache keine chemos, keine Dienste und nehme kein Blut bei Hepatitis C und HIV Patienten ab.wie kommst du darauf Salzi?
Da hat mich meine Freundin (auch schwangere Zahnärztin im BV) gestern drauf gebracht.
"Schutz vor Gefahrstoffen
§ 4 Abs. 1 und § 6 Abs. 3 MuSchG sowie § 5 der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz untersagen die Beschäftigung einer Schwangeren oder einer stillenden Mutter bei Arbeiten mit bestimmten Gefahrstoffen.
So dürfen
bei Kontakt mit
sehr giftigen, giftigen, gesundheitsschädlichen oder
in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigenden Gefahrstoffen
Schwangere und stillende Mütter nur beschäftigt werden
sofern festgesetzte Grenzwerte nicht erreicht oder überschritten werden, wobei
der Arbeitgeber die Einhaltung der Grenzwerte nachweisen muss.
Wird die Mitarbeiterin
bei bestimmungsgemäßem Umgang
krebserzeugenden,
fruchtschädigenden oder
erbgutverändernden Gefahrstoffen ausgesetzt, so darf
eine Schwangere
mit dieser Arbeit überhaupt nicht beschäftigt werden und
eine stillende Mutter
nur beschäftigt werden, wenn die Einhaltung der Grenzwerte sichergestellt ist.
[...]Mit Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen, die erfahrungsgemäß Krankheitserreger übertragen können, wenn sie den Krankheitserregern ausgesetzt sind (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz) wie insbesondere
Blut und Blutprodukte,
Plasma und Serum,
Exsudaten (z. B. Eiter)
Speichel, Tränenflüssigkeiten, seriöse Körperflüssigkeiten,
Urin und Stuhl.
dürfen werdende oder stillende Mütter nicht beschäftigt werden."
http://www.mutterschutz-rechner.de/b...rschutzes-7342
Demnach darf man als stillende Zahnärztin eigentlich immer noch keine Patienten am Stuhl behandeln und müsste ins BV gehen.
Es hätte halt im Vergleich zum Elterngeld einen großen finanziellen Vorteil, außerdem würden die Bezüge fürs Versorgungswerk weitergezahlt werden. Nach Ende der Stillzeit könnte ich dann immer noch Elternzeit beantragen.
Geändert von Salzi19 (10.10.2017 um 13:51 Uhr)
Viele Arbeitgeber sind diesbezüglich völlig ahnungslos. Ich musste ihnen Auszüge aus dem Mutterschutzgesetz vorlegen, damit sie mir die Ausgleichszahlung für Dienste zahlen (die wollten mir weismachen dass das für Stillende nicht existiere).
Prinzipiell müsste der Betriebsarzt auch für Stillende ein BV ausstellen, aber es ist gut möglich dass das nicht ganz so bereitwillig passiert wie für Schwangere und man mehr dafür kämpfen muss (für Stillende hat die Welt deutlich weniger Verständnis als für Schwangere). Am 1.1.18 tritt die novellierte Version des Mutterschutzgesetzes in Kraft, da wurde mal angekündigt, dass die Stillzeit auf das 1. Lebensjahr begrenzt werden soll (also kein BV wenn man danach erst anfängt zu arbeiten). Ob das tatsächlich so ist konnte ich bisher nicht herausfinden. Aktuell ist kein Zeitrahmen im Gesetz festgelegt.
Ich bin ja immer wieder erstaunt über die Unterschiede zwischen 2 sonst in so vielem so ähnlichen Ländern. Aber BV existiert hier ja nicht mal in der Schwangerschaft...
Denken ist allen erlaubt, vielen bleibt es erspart. (Curt Goetz)