teaser bild
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #19611
    Diamanten Mitglied Avatar von SusiSorgenlos
    Mitglied seit
    12.05.2013
    Ort
    War Göttingen
    Beiträge
    1.009
    Während der Stillzeit gillt das Mutterschutzgesetz



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  2. #19612
    Diamanten Mitglied Avatar von SusiSorgenlos
    Mitglied seit
    12.05.2013
    Ort
    War Göttingen
    Beiträge
    1.009
    Eigentlich keine Blutentnahmen, keine ISO Zimmer, keine Nachtdienste. Ich mache keine chemos, keine Dienste und nehme kein Blut bei Hepatitis C und HIV Patienten ab.wie kommst du darauf Salzi?



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  3. #19613
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    12.09.2006
    Beiträge
    5.507
    Da hat mich meine Freundin (auch schwangere Zahnärztin im BV) gestern drauf gebracht.
    "Schutz vor Gefahrstoffen
    § 4 Abs. 1 und § 6 Abs. 3 MuSchG sowie § 5 der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz untersagen die Beschäftigung einer Schwangeren oder einer stillenden Mutter bei Arbeiten mit bestimmten Gefahrstoffen.

    So dürfen

    bei Kontakt mit
    sehr giftigen, giftigen, gesundheitsschädlichen oder
    in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigenden Gefahrstoffen
    Schwangere und stillende Mütter nur beschäftigt werden
    sofern festgesetzte Grenzwerte nicht erreicht oder überschritten werden, wobei
    der Arbeitgeber die Einhaltung der Grenzwerte nachweisen muss.
    Wird die Mitarbeiterin

    bei bestimmungsgemäßem Umgang
    krebserzeugenden,
    fruchtschädigenden oder
    erbgutverändernden Gefahrstoffen ausgesetzt, so darf
    eine Schwangere
    mit dieser Arbeit überhaupt nicht beschäftigt werden und
    eine stillende Mutter
    nur beschäftigt werden, wenn die Einhaltung der Grenzwerte sichergestellt ist.
    [...]Mit Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen, die erfahrungsgemäß Krankheitserreger übertragen können, wenn sie den Krankheitserregern ausgesetzt sind (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz) wie insbesondere

    Blut und Blutprodukte,
    Plasma und Serum,
    Exsudaten (z. B. Eiter)
    Speichel, Tränenflüssigkeiten, seriöse Körperflüssigkeiten,
    Urin und Stuhl.
    dürfen werdende oder stillende Mütter nicht beschäftigt werden."
    http://www.mutterschutz-rechner.de/b...rschutzes-7342

    Demnach darf man als stillende Zahnärztin eigentlich immer noch keine Patienten am Stuhl behandeln und müsste ins BV gehen.

    Es hätte halt im Vergleich zum Elterngeld einen großen finanziellen Vorteil, außerdem würden die Bezüge fürs Versorgungswerk weitergezahlt werden. Nach Ende der Stillzeit könnte ich dann immer noch Elternzeit beantragen.
    Geändert von Salzi19 (10.10.2017 um 13:51 Uhr)



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  4. #19614
    small but dangerous
    Mitglied seit
    23.05.2012
    Semester:
    Narkosefachzwerg
    Beiträge
    4.185
    Viele Arbeitgeber sind diesbezüglich völlig ahnungslos. Ich musste ihnen Auszüge aus dem Mutterschutzgesetz vorlegen, damit sie mir die Ausgleichszahlung für Dienste zahlen (die wollten mir weismachen dass das für Stillende nicht existiere).
    Prinzipiell müsste der Betriebsarzt auch für Stillende ein BV ausstellen, aber es ist gut möglich dass das nicht ganz so bereitwillig passiert wie für Schwangere und man mehr dafür kämpfen muss (für Stillende hat die Welt deutlich weniger Verständnis als für Schwangere). Am 1.1.18 tritt die novellierte Version des Mutterschutzgesetzes in Kraft, da wurde mal angekündigt, dass die Stillzeit auf das 1. Lebensjahr begrenzt werden soll (also kein BV wenn man danach erst anfängt zu arbeiten). Ob das tatsächlich so ist konnte ich bisher nicht herausfinden. Aktuell ist kein Zeitrahmen im Gesetz festgelegt.



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  5. #19615
    Dr. ml. Winselstute Avatar von Eilika
    Mitglied seit
    17.07.2004
    Ort
    8037
    Semester:
    Endspurt zu... äh ja... zu...
    Beiträge
    11.799
    Ich bin ja immer wieder erstaunt über die Unterschiede zwischen 2 sonst in so vielem so ähnlichen Ländern. Aber BV existiert hier ja nicht mal in der Schwangerschaft...
    Denken ist allen erlaubt, vielen bleibt es erspart. (Curt Goetz)



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]

MEDI-LEARN bei Facebook