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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #22541
    Dr. ml. Winselstute Avatar von Eilika
    Mitglied seit
    17.07.2004
    Ort
    8037
    Semester:
    Endspurt zu... äh ja... zu...
    Beiträge
    11.799
    Ein Jahr lang sind sie Säuglinge. So lange finde ich arbeitsrechtlichen Schutz ok. Wer danach weiter stillt, kann das ja gerne tun. Aber dann meiner Meinung nach auf privater Ebene
    Denken ist allen erlaubt, vielen bleibt es erspart. (Curt Goetz)



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  2. #22542
    Diamanten Mitglied Avatar von Colourful
    Mitglied seit
    18.07.2009
    Semester:
    Ich bin sooooo alt.
    Beiträge
    5.586
    Ja, also ich habe ja auch stillend Dienste gemacht. Und das auch nach einem Jahr.



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  3. #22543
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    09.10.2002
    Ort
    Schwarzwald
    Beiträge
    1.801
    War klar, dass diese Diskussion jetzt startet. Ich wollte eigentlich nur Lava den Druck nehmen, wenn Sie nach einem dreiviertel Jahr wieder einsteigen will und das mit 1x/Tag stillen und Spät-/Nachtdiensten aus welchem Grund auch immer noch nicht hinhaut.



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  4. #22544
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    07.09.2006
    Semester:
    vorbei
    Beiträge
    376
    Ich habe 1,5 Jahre gestillt und nach einem Jahr wieder angefangen zu arbeiten (würde wohl noch immer stillen, wenn mir keine Nadelstichverletzung dazwischen gekommen wäre). Da ich nur noch nachts gestillt habe, merkte ich das zwar an dem knapperen BH am nächsten Tag, aber mehr auch nicht. Zum Schlafen gab es Tee und das klappte (bei allen außer mir). Sonderrechte habe ich mir nicht rausgenommen, daher kam es ja dann auch zu dem sofortigen Abstillen



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  5. #22545
    small but dangerous
    Mitglied seit
    23.05.2012
    Semester:
    Narkosefachzwerg
    Beiträge
    4.183
    In der Novellierung des Mutterschutzgesetzes ist die Stillzeit soweit ich weiß ohnehin auf 1 Jahr begrenzt worden. Müsste es aber nochmal nachlesen.
    Edit: Ja, ist geändert worden. Früher war die Dauer der Stillzeit nicht definiert, jetzt gilt das Gesetz und damit das Verbot von Nachtarbeit etc. nur noch für 12 Monate.
    Geändert von tragezwerg (13.05.2018 um 06:44 Uhr)



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