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Thema: Losverfahren

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    ...wie ist das eigentlich: hat man prinzipiell im SS bessere Chanchen, einen Studienplatz zu kriegen (über ZVS, Losverfahren oder Studienplatzklage? Eigentlich müsste das doch so sein, weil zumindest die ganzen "Frischabiturienten" als Bewerber wegfallen. In anderen Studiengängen, bei denen man zum SS beginnen kann ist es ja auch so, dass es da immer deutlich weniger Erstsemester gibt. Oder liege ich da total falsch?



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  2. #12
    wär gern Bibi Blocksberg!
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    Hallo...
    die Frischabiturienten fallen zwar weg, aber dafuer bieten auch viel weniger Unis zum SS Plaetze an, ich glaube mittlerweile sind es nur noch 12 Unis oder so.
    Aber was will man machen...



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  3. #13
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    Hab mich jetzt bei der Uni Hamburg über das Vorgehen bei einer Studienplatzklage schlau gemacht und will das unbedingt für das kommende SS durchziehen!!!
    Mir ist allerdings eines nicht ganz klar: Da steht "Damit der Ablehnungsbescheid (von der ZVS) nicht wirksam wird, musst du innerhalb eines Monats bei der Universität Widerspruch einlegen (siehe Formblatt 2)" und auf Formblatt 2 steht "...Sie haben meine Studienplatzbewerbung für das Fach... abgelehnt. ... Gegen diesen Bescheid lege ich hiermit Widerspruch ein."
    Aber die Uni hat meine Bewerbung doch gar nicht abgelehnt, sondern die ZVS. Warum muss ich dann bei der Uni (und nicht bei der ZVS) Widerspruch einlegen???
    Außerdem würde mich interessieren, ob die Vorgehensweise überall gleich ist (Termine, etc.) wie im Beispiel Hamburg.
    Bitte schreibt mir doch eure Erfahrungen!



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  4. #14
    wär gern Bibi Blocksberg!
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    Ja Jutta, genau das habe ich auch vor! Ich will das auch im SS versuchen, und hoffe, dass ich das alles hinbekomme! Wenn du neue Info erhaelst, wie das alles so ablaufen soll, sag mir Bescheid! Deine Frage ist interessant! Und ich wuerde auch gerne wissen, ob man fuer die Antraege fuer Einstweilige Verfuegungen direkt zu den jeweiligen Verwaltungsgerichten gehen muss, oder ob man das auch alles schriftlich regeln kann!
    Phoebe



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  5. #15
    Senior Mitglied Avatar von thorben
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    Hinter dem Tuch
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    Wie ist das eigentlich wenn ich mir für das Sommersemester einen Studienplatz am Ort XY erklage, den Platz aber Zivi bedingt nicht annehmen kann. Gilt dann die selbe Regelung wie bei regulärem Erhalt des Studienplatzes?
    Also das ich beim Wintersemester dann meinen Platz sicher hab?
    fast selten nie, jedoch bisweilen manchmal



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