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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #61
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von Purpurello Beitrag anzeigen
    Ich hab mir ebenso das Aldi-Programm Steuer zugelegt und die Fragen beantwortet.

    Ich hab 2009 insgesamt 4 Monate gearbeitet und bin erstaunt, da mir das Programm ausgerechnet hat, dass ich 7800€ zurück bekommen sollte???
    Das kann doch nicht stimmen, an Einkommenssteuer wurden bisher "nur" etwa 3800€ einbehalten.
    Sonstige gesetzliche Abzüge sind Solizuschlag, Kirchensteuer, KV, Arbeitslosen-V, Pflege-V - die werden doch nicht erstattet.
    Netto Abzüge: VBL-Umlage Arbeitgeber, AG-Zusch Befreiende RV (???), abz. Beitrag BV (wofür steht das?).

    Vielen Dank!
    1. Wie Hennesey schon gesagt hat ist das Finanzamt VERPFLICHTET euch zu helfen bei der Steuererklärung (hab es selber schon gemacht und keinerlei Probleme gehabt). Also einfach den Ausdruck + alle Belege nehmen und denen Vorlegen. Die gehen es dann mit euch durch und korrigieren auch evtl. Unstimmigkeiten.

    2. Also ich habe auch 2009 für 2008 auch Kirchensteuer etc. zurück bekommen, hatte aber auch nur einen Monat gearbeitet. Was man in welchem Umfang zurückbekommt kann ich dir aber auch nicht aus dem Kopf sagen.



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  2. #62
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    Also Purpurello, eine der wichtigsten Eigenschaften eines mündigen Steuerbürgers ist - cool bleiben , keine hysterischen An- und Ausfälle.
    Das Aldi-Programm ist in Ordnung . Entspricht wohl demTAXMAN von LEXWARE. (Kommt aus dem gleichen "Stall"). Da ich so ca. 15-20 Jahre (seit der ersten DOS- Variante) damit arbeite, kann ich es nur wärmstens empfehlen.

    Was für Zahlen/Daten gibts du denn ein? Ich hoffe du hast die ausgefüllte Lohnsteuerkarte von deinem Arbeitgeber (Abkürzung = AG) zurückerhalten. Die dort stehenden Zahlen eingeben! (Zahlen/Daten jeder nummerierten Reihe der Lohnsteuerkarte in die entsprechende nummerierte Reihe des Vordrucks der Einkommensteuererklärung bzw. der Maske des Programms eintragen und Ende der Durchsage. Naja, wirst es schon packen.)

    Mir scheint, du willst mit deinen monatlichen VERDIENSTABRECHNUGEN die Steuererklärung machen?? Finanzamt will die Lohnsteuerkarte. Und wenn du eine zweite Lohnsteuerkarte hast , wollen sie die auch.

    Das Finanzamt will nicht wissen, was du mit irgendeinem Programm ausgerechnet hast. (Die haben ja ihr eigenes...)
    Renne bloß nicht mit deinen errechneten Ergebnissen hin, dazu werden die nüscht sagen.
    Naja, was die dir unklaren Abkürzungen betrifft, entweder gugeln oder die Lohnabrechnungs-Sachbearbeiterin in deinem Krankenhaus fragen, die wird´s bestimmt wissen .(z.B. RV = Rentenversicherung).

    (Aber sowas sollte man eigentlich schon beim Erhalt des ersten Monats-Gehaltsabrechnung klären; ich bin/war da immer sehr wißbegierig. Ich halte es da mit Brecht´s "Lob des Lernens": Lege den Finger auf jeden Posten. Frage, wie kommt er hierher).

    Ach so, und abgegeben beim Finanzamt werden nicht die errechneten Ergebnisse des Programms, sondern die ausgefüllten und unterschriebenen (grünen) Vordrucke der Einkommensteuererklärung.



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  3. #63
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    OK, OK, ich geb's zu, ich hatte's mir einfacher vorgestellt. Hab meine Gehaltsabrechnungen einfach genommen und die Spalten ausgefüllt. Ich hab meine Lohnsteuerkarte noch nicht zurück bekommen.
    Aber ich glaube ich gehe einfach bei Gelegenheit zum Finanzamt.
    Und keine Angst - ich hab keine Minute geglaubt, dass ich 7000+Euro zurück bekomme.

    Vielen Dank für Eure Hilfe!



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  4. #64
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    Für die, die schon einen Blick in die Zukunft wagen wollen:
    http://magazine.web.de/de/themen/fin...euerkarte.html
    Wie das werden soll, weiß der Kukuck...
    Angeblich soll dann das Finanzamt unsere Steuererklärungen gleich selbst machen... (und die Steuerberater wohl arbeitslos werden). Seid also glücklich, daß ihr Arzt und nicht Steuerberater geworden seid.
    Naja rankommen lassen. Wir werden auch das packen.



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  5. #65
    Workaholic Avatar von synovia
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    ach du Schreck - ... schon Facharzt?
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    Ich hab da auch mal eine Frage: Ich bin Mitglied in einem Berufsverband. Vor einer Woche wurde mir der Mitgliedsbeitrag für 2008, 2009 und 2010 auf einmal abgebucht (die sind da wohl etwas schludrig, haben seit meiner Anmeldung eine Weile gebraucht, die Beiträge abzubuchen).
    Kann ich jetzt den Beitrag von 2009 obwohl erst 2010 bezahlt in der Steuererklärung von 2009 geltend machen oder soll ich dann in der Steuererklärung von 2010 alle drei Jahre, die abgebucht wurden, geltend machen?
    Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ein Ozean



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