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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #71
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von lala Beitrag anzeigen
    In der Anlage N (nichtselbständige Arbeit) gibt`s unten irgendwo eine Zeile mit zusätzlichen Einkünften/Nebeneinkünften aus selbständiger Arbeit oder so.....da hab ich nur "Honorare aus der und der Tätigkeit" eingetragen und ggf Auflistung beigefügt - gab nie Probleme.
    Theoretisch kannst du auch Kosten gegenrechnen, wenn du also für das Gutachten extra zur Klinik gefahren bist (z.B. Urlaubstag oder Frei nach Dienst) kannst du die Kosten für die Fahrstrecke abziehen. In manchen Kliniken muss du auch selbst von dem Geld noch etwas an beteiligte MTAs überweisen, etc. Du musst einfach eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung (alle Einnahmen aufflisten, alle Ausgaben auflisten und Einnahmen-Ausgaben als Gewinn angeben) machen und zusammen mit den Belegen mit abgeben.

    Approbationsurkunde.. keine Ahnungk, Dissertationskosten gehen aber (Druckkosten, Fahrstrecken, Parkscheine, etc.)



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  2. #72
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Die Approbationsurkunde kannst Du als Werbungskosten absetzen.

    Ich kann ein Steuerprogramm wie Taxman oder so nur wärmstens empfehlen!
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  3. #73
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von lala Beitrag anzeigen
    In der Anlage N (nichtselbständige Arbeit) gibt`s unten irgendwo eine Zeile mit zusätzlichen Einkünften/Nebeneinkünften aus selbständiger Arbeit oder so.....da hab ich nur "Honorare aus der und der Tätigkeit" eingetragen und ggf Auflistung beigefügt - gab nie Probleme.
    Sind denn Gutachten nicht selbständige Arbeit? Wegen Anlage N (nichtselbständige Arbeit)?



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  4. #74
    Banned
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    Zumindest als angestellter Arzt aquiriert man Gutachten ja nicht. Die Stelle, die ein Gutachten anfordert, fordert es beim jeweiligen Chefarzt an, und man selbst wird dann vom Chefarzt und somit vom Krankenhaus beauftragt. Deshalb ist das keine selbständige Arbeit.



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  5. #75
    Registrierter Benutzer
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    @lala FirebirdUSA hat Recht. Du must bei den Honorareinkünften die dir entstandenen Unkosten abziehen,also summiert eine Einnahme-Überschußrechnung erstellen, damit nur der GEWINN versteuert wird. Das Finanzamt wird das nicht mokieren, wenn du die volle Summe der Einnahmen versteuerst und nicht nur den Gewinn. Dadurch wird nämlich die ans FINAmt zu zahlende Steuer höher. Daß der Betrag auf Anlage N aufgeführt werden soll ist mir ein Rätsel, ich glaube eher, hier muß wohl eine Anlage GSE her.

    @FirebirdUSA die Approbationskosten, Approbationsurkunde, Dissertationskosten, Prüfungskosten für Dissertation, Druckkosten, Fahrstrecken, Parkscheine, Porto etc. - sind alles WERBUNGSKOSTEN, denn Werbungskosten sind die Kosten, die der Mensch braucht um die Einküfte, die er versteuern will und soll, auch erhält! Denn - ohne Approbation, keine Knete , ohne Dissertation - ggfls. weniger Knete.

    @John Silver Das Finanzamt fragt nicht, ob du das Gutachten selbst gemacht hast oder im Auftrage des Chefarztes. Das Finanzamt will wissen, ob du dafür explizit Geld bekommen hast, also außerhalb deines regulären Salärs/Gehaltes. Wenn dem so sein sollte, daß extra Geld geflossen ist, dann ist das eine nebenberufliche Tätigkeit , deren GEWINN, (also die Differenz von Einnahme minus die bei der Erarbeitung des Gutachtens entstandenen oder verauslagten Kosten) versteuert werden muß. (auf Anlage GSE).
    Wenn du also für das Gutachten eine Rechnung mit deinem Namen geschrieben hast und das Geld auf dein Konto gepurzelt ist, dann warst du nebenberuflich tätig.



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