Die Approbationsurkunde kannst Du als Werbungskosten absetzen.
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Theoretisch kannst du auch Kosten gegenrechnen, wenn du also für das Gutachten extra zur Klinik gefahren bist (z.B. Urlaubstag oder Frei nach Dienst) kannst du die Kosten für die Fahrstrecke abziehen. In manchen Kliniken muss du auch selbst von dem Geld noch etwas an beteiligte MTAs überweisen, etc. Du musst einfach eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung (alle Einnahmen aufflisten, alle Ausgaben auflisten und Einnahmen-Ausgaben als Gewinn angeben) machen und zusammen mit den Belegen mit abgeben.
Approbationsurkunde.. keine Ahnungk, Dissertationskosten gehen aber (Druckkosten, Fahrstrecken, Parkscheine, etc.)
Die Approbationsurkunde kannst Du als Werbungskosten absetzen.
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Weil er da ist!
George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will
Zumindest als angestellter Arzt aquiriert man Gutachten ja nicht. Die Stelle, die ein Gutachten anfordert, fordert es beim jeweiligen Chefarzt an, und man selbst wird dann vom Chefarzt und somit vom Krankenhaus beauftragt. Deshalb ist das keine selbständige Arbeit.
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@lala FirebirdUSA hat Recht. Du must bei den Honorareinkünften die dir entstandenen Unkosten abziehen,also summiert eine Einnahme-Überschußrechnung erstellen, damit nur der GEWINN versteuert wird. Das Finanzamt wird das nicht mokieren, wenn du die volle Summe der Einnahmen versteuerst und nicht nur den Gewinn. Dadurch wird nämlich die ans FINAmt zu zahlende Steuer höher. Daß der Betrag auf Anlage N aufgeführt werden soll ist mir ein Rätsel, ich glaube eher, hier muß wohl eine Anlage GSE her.
@FirebirdUSA die Approbationskosten, Approbationsurkunde, Dissertationskosten, Prüfungskosten für Dissertation, Druckkosten, Fahrstrecken, Parkscheine, Porto etc. - sind alles WERBUNGSKOSTEN, denn Werbungskosten sind die Kosten, die der Mensch braucht um die Einküfte, die er versteuern will und soll, auch erhält! Denn - ohne Approbation, keine Knete , ohne Dissertation - ggfls. weniger Knete.
@John Silver Das Finanzamt fragt nicht, ob du das Gutachten selbst gemacht hast oder im Auftrage des Chefarztes. Das Finanzamt will wissen, ob du dafür explizit Geld bekommen hast, also außerhalb deines regulären Salärs/Gehaltes. Wenn dem so sein sollte, daß extra Geld geflossen ist, dann ist das eine nebenberufliche Tätigkeit , deren GEWINN, (also die Differenz von Einnahme minus die bei der Erarbeitung des Gutachtens entstandenen oder verauslagten Kosten) versteuert werden muß. (auf Anlage GSE).
Wenn du also für das Gutachten eine Rechnung mit deinem Namen geschrieben hast und das Geld auf dein Konto gepurzelt ist, dann warst du nebenberuflich tätig.